Wie steht es eigentlich mit GNADENS? Da gab es doch schon einmal die Begründung, dass auch Verben mit Beugungsbeschränkungen im Infinitiv dekliniert werden dürfen (ORZ II.2.8).
VARIETEETHEATER braucht nicht gestrichen zu werden, weil es 15 Buchstaben hat und daher gar nicht im Superdic steht.
Der Plural VERKEHRSFLÜSSE ist interessant: Im RD27 wurde das Pluralverbot weggelassen, im UD8 steht es aber. Da der RD27 neuer ist, wäre ich für die Zulassung dieses Plurals.
Ein besonderer Fall ist SOLEWASSER. Da ist nämlich nicht nur der Plural auf -N neu, sondern das ganze Wort.
Bei SCHUSSLIGKEIT bin ich nicht ganz sicher. Es gibt nämlich keinen Generalverweis von schusselig... auf schusslig..., wenn ich den Eintrag richtig verstehe.
Und das Wort STREICHUNGEN gehört natürlich selbst nicht zu den Streichungen.
Diesmal ist mir nur ein Wort aufgefallen: OBERSCHWABEN. Das ist doch einfach der Plural von OBERSCHWABE und müsste hier nicht eigens angeführt werden, oder?
Zu den Elben: Die stehen nicht einmal im Online-Duden. Aber immerhin haben wir ja das Scrabble-gültige Wort ALB, das eine Variante von ELB ist.
Es gibt noch Streichungen: den Plural CONTESTE und den Genitiv CONTESTES gibt es nicht mehr. Dadurch fällt natürlich auch CONTESTEN weg.
Abgesehen davon möchte ich darauf hinweisen, dass die Wörter nicht genau in alphabetischer Reihenfolge stehen, z.B. steht CODESHARING nach COTRAINERIN.
Ich finde es etwas verwirrend, dass hier zwei Listen hintereinander sind. Wäre es nicht besser, den ersten Beitrag zu löschen? (Dort steht z.B. noch COPILOT drin.)