@Gero: Warum ignorierst du Linharts und meine Ausführungen zum (hier nur in prädikativer Stellung gebrauchten) Partizip Präsens ANBETREFFEND? Ich hätte von dir eigentlich schon eine Stellungnahme oder zumindest einen kleinen Kommentar in dieser nicht ganz unwichtigen Frage erwartet...
Jedenfalls ist diese Form nicht im derzeit aktuellen Superdic enthalten.
je mehr ich mich mit dem Verb anbetreffen beschäftige, desto mehr komm ich ins Grübeln. Vermutlich gilt es auch ANZUBETREFFEN und die Formen der 3.Person Pl. nachzupflegen. Ich muss gestehen, dass mir die Lesart nach Canoonet deutlich besser gefällt, da sie auch meiner Einschätzung entspricht.
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Warum ignorierst du Linharts und meine Ausführungen zum (hier nur in prädikativer Stellung gebrauchten) Partizip Präsens ANBETREFFEND?
Bitte mäßige etwas deinen Ton. Wie du siehst, beschäftige ich mich mit dem Thema derzeit intensiv. "Ignorieren" ist schon ein schweres Pfund, etwas Luft zu einem gerade einigen Minuten alten Thema darfst du mir schon zugestehen!
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Zitat von Gero im Beitrag #92 Vermutlich gilt es auch ANZUBETREFFEN und die Formen der 3.Person Pl. nachzupflegen.
Wieso das denn? Mit welcher Begründung?
Wenn im GWD steht:
Zitat von GWDan|be|tref|fen :
1. betreffen: Ihm war alles, was seinen Dienst in der Wehrmacht anbetraf, scheißegal (Kirst, 08/15, 87).
2. in der Verbindung was jemanden, etwas anbetrifft (jemanden, etwas betreffend: was mich, das anbetrifft, [so] bin ich einverstanden; Mir sind Vorwürfe dieser Art, insbesondere was die historische Rolle Rudi Dutschkes anbetrifft, seit langem vertraut [taz 8. 3. 2005, 19]).
- dann interpretiere ich das dahingehend, dass nur Indefinitpronomen im Neutrum Singular als Subjekt vorkommen können: das, was; alles, was; nichts, was; irgendetwas, was; u.dgl.
lt. Reglement sind Partizipformen 1 nicht statthaft, wenn nur Beugungen der dritten Person Singular statthaft sind. Dies ist bzw. war bislang bei anbetreffen analog zu Canoonet der Fall. Wenn ich mich mit der Zulässigkeit der 3. Person Plural beschäftige, dann bedeutet dies automatisch auch eine Zulässigkeit der Mittelwörter der Gegenwart.
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Zitat von Gero im Beitrag #93Warum ignorierst du Linharts und meine Ausführungen zum (hier nur in prädikativer Stellung gebrauchten) Partizip Präsens ANBETREFFEND?
Bitte mäßige etwas deinen Ton. Wie du siehst, beschäftige ich mich mit dem Thema derzeit intensiv. "Ignorieren" ist schon ein schweres Pfund, etwas Luft zu einem gerade einigen Minuten alten Thema darfst du mir schon zugestehen!
Rechtfertigung:
Ich hätte halt zumindest eine klitzekleine Reaktion erwartet im Stil wie: "Zu ANBETREFFEND will/muss ich mir noch Gedanken machen..."
Da du nichts dazu schriebst, sah ich eben nicht, dass du dich "intensiv damit beschäftigst". Ich war stattdessen davon ausgegangen, dass du die Diskussion zu ANBETREFFEND überlesen hattest...
lt. Reglement sind Partizipformen 1 nicht statthaft, wenn nur Beugungen der dritten Person Singular statthaft sind. Dies ist bzw. war bislang bei anbetreffen analog zu Canoonet der Fall. Wenn ich mich mit der Zulässigkeit der 3. Person Plural beschäftige, dann bedeutet dies automatisch auch eine Zulässigkeit der Mittelwörter der Gegenwart.
(Anmerkung: Die Fettmarkierungen und Blaumarkierungen im Zitat sind von mir.)
Ich verstehe überhaupt nichts mehr. Deine Aussage erscheint mir widersprüchlich. Auf canoo.net wird die Form ANBETREFFEND doch als zulässig eingestuft, obwohl als zulässige Konjugationsformen nur die der 3. Person Singular angegeben sind! Das widerspräche doch dann dem offiziellen deutschen Reglement. Inwiefern soll das dann bei anbetreffen "analog zu Canoonet bislang der Fall" sein oder gewesen sein? Hat sich auf der Webseite von canoo.net unlängst wohl etwas geändert?
Den ersten Google-Recherchen nach zu urteilen, scheint sich die Zulässigkeit der Beugungsangaben von Duden online zu bestätigen:
Die Bedingungen waren, was Temperatur und Wind anbetrafen, hart an der Grenze
Dabei ging es häufig um Themen, die Fragen seiner beruflichen Aufstiegschancen anbetrafen ...
Sodann stellten sie den beiden evangelischen Repräsentanten inhaltliche Fragen, also Fragen, die die Historie und die unterschiedliche Lehre anbetrafen
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Die Unzulässigkeit des Partizip 1 bei unpersönlichen Verben ging auf eine Initiative des Chefredakteurs der Dudenredaktion zurück. Da es bei unpersönlichen Verben nur es als Subjekt gibt, ist daraus zu schließen, dass dann auch das Partizip 1 nichts näher beschreiben kann.
Auf meine Frage, warum dann im Dudenkorpus vom nieselnden (nieseln wird als unpersönlich im UD klassifiziert) Regen die Rede ist, antwortete er sinngemäß, dass hier eine andere Formulierung sinnvoll wäre.
Insofern liegt hier eine abweichende Meinung zu Canoonet vor.
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Zitat von Gero im Beitrag #98Die Bedingungen waren, was Temperatur und Wind anbetrafen, hart an der Grenze.
Diesen Satz halte ich für grammatisch falsch. Das Relativpronomen was ist eindeutig Singular und grammatisch gesehen Subjekt des Nebensatzes. Die Satzglieder "Temperatur und Wind" sind grammatisch gesehen ein Akkusativobjekt und dieses kann keine Kongruenz mit dem Verb hervorrufen.
Es könnte sich hier allenfalls um grammatische Assimilation handeln (d.h. die vielen Pluralformen im direkten syntaktischen Kontext färben auf das Verb ab); siehe hierzu meine früheren Ausführungen. Diese Art der Attraktion würde ich jedoch als grammatisch falsch einstufen.
Zitat von Gero im Beitrag #99 Da es bei unpersönlichen Verben kein Objekt gibt, ist daraus zu schließen, dass dann auch das Partizip 1 nichts näher beschreiben kann.
Versteh ich nicht. Was hat das mit einem Objekt zu tun?
Auch wenn ein Verb kein Objekt hat, d.h. intransitiv ist, kann es deswegen im Allgemeinen doch trotzdem ein Partizip Präsens bilden: z.B. schlafen --> schlafend
Nach meinem Dafürhalten kann man das Verb ANBETREFFEN nicht als unpersönliches Verb klassifizieren.
Objekt: Da war ich mit dem Nacheditieren beschäftigt und nicht schnell genug - ich meinte natürlich das Subjekt
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Zitat von Gero im Beitrag #99Die Unzulässigkeit des Partizip 1 bei unpersönlichen Verben ging auf eine Initiative des Chefredakteurs der Dudenredaktion zurück. Da es bei unpersönlichen Verben nur es als Subjekt gibt, ist daraus zu schließen, dass dann auch das Partizip 1 nichts näher beschreiben kann.
In der Wendung "was jemanden, etwas anbetrifft", die der Duden angibt und die in syntaktischer Hinsicht einen Nebensatz darstellt, lautet das Subjekt doch gar nicht es. Das Subjekt ist hier das neutrale Relativpronomen was, das sich seinerseits auf ein im Hauptsatz vorangehendes Indefinitpronomen im Neutrum Singular bezieht. Demnach handelt es sich m.E. nicht um ein unpersönliches Verb, wie ich in meinem vorigen Beitrag bereits geschrieben habe.
was mich aber wundert: Warum führt Duden online keine zusammengesetzten Formen auf?
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Hier als Service für den Leser endlich mal der entsprechende Link zu Duden Online, damit man das schneller finden kann, statt jedes Mal neu suchen zu müssen: • http://www.duden.de/rechtschreibung/anbetreffen
Zitat von Gero im Beitrag #104was mich aber wundert: Warum führt Duden online keine zusammengesetzten Formen auf?
Du hattest doch an früherer Stelle selbst schon geschrieben, dass "bei diesem Medium eine gewisse Zurückhaltung angebracht" sei.
Hier liegt ein selbstverständlich ein grober Fehler vor, denn was die Beugungsformen des Verbs ANBETREFFEN anbetrifft, so implizieren die Angaben auf http://www.duden.de/rechtschreibung/anbetreffen, dass dieses Verb grundsätzlich nicht in Nebensätzen verwendet werden darf, was natürlich kompletter Nonsens ist.