be|le|gen <sw. V.; hat> [mhd. belegen, ahd. bilegan]: 1. a) etw. (mit etw.) bedecken, (mit einem Belag) versehen: das Parkett mit einem Teppich b.; Brote mit Wurst b.; belegte Brötchen (aufgeschnittene Brötchen mit Belag); eine belegte (mit einem Belag überzogene) Zunge; Ü eine belegte (nicht klangreine, ein wenig heisere) Stimme; b) (Milit.) beschießen: eine Stellung mit Granaten b. 2. a) für jmdn., für sich selbst sichern, reservieren: einen Abendkurs b. (sich dafür einschreiben); b) (Sport) (einen Platz in der Rangordnung) einnehmen, erreichen; c) für etw. (bes. die Unterbringung von Personen) nutzen: das Hotel ist belegt; die [Telefon]leitung ist belegt (besetzt). 3. bedenken; jmdm., einer Sache etw. auferlegen: er wurde mit einer hohen Strafe belegt; Importwaren mit hohem Zoll b. 4. (durch ein Dokument o. Ä.) nachweisen, beweisen: seine Ausgaben [mit/durch Quittungen] b.; seine Forderungen mit Gründen b. (stützen, rechtfertigen). 5. (Seemannsspr.) a) das Tau festmachen, um einen Poller o. Ä. schlingen: belegt das Ende!; b) durch 1Belegen (5 a) der Taue festmachen. 6. (Jägerspr.) (bes. von Hunden) ein weibliches Tier decken, begatten.
be|le|gen <Adj.> [zu veraltet beliegen = liegen] (Amtsspr. veraltend): gelegen: die im Haus -en Räume.
BELEGENE ff. bzw. BELEGNE ff. fehlen.
Hier wird belegen einmal als Verb und einmal als Adjektiv aufgeführt. Eigentlich müsste hier analog zu auserlesen ebenfalls die adjektivische Bedeutung aufgenommen werden, oder?
Zitat von GeroBeim Eintrag zu belegen schweigt sich der RD aus. UD bzw. gWD präzisieren hier die Angaben [...]
be|le|gen <Adj.> [zu veraltet beliegen = liegen] (Amtsspr. veraltend): gelegen: die im Haus -en Räume. BELEGENE ff. bzw. BELEGNE ff. fehlen.
Hier wird belegen einmal als Verb und einmal als Adjektiv aufgeführt. Eigentlich müsste hier analog zu auserlesen ebenfalls die adjektivische Bedeutung aufgenommen werden, oder?
Spontan hätte ich gesagt, ja. Allerdings steht im UD/gWD, dass das Adjektiv "belegen" zum veralteten Verb "beliegen" gehört, das wiederum keinen eigenen Eintrag im RD hat. Mir ist im Moment nicht klar, ob dieser Sachverhalt eine Rolle spielt. Es ist wohl wieder eine Sache der Interpretation.
Da im RD aber nun gar keine Angaben stehen, ob "belegen" als Adjektiv oder als Verb aufzufassen ist, könnte man sagen, OK, wir fassen es sowohl als Verb als auch als Adjektiv auf, ungeachtet dessen, dass "beliegen" keinen eigenen Eintrag hat.
Meine Meinung: Ein Eintrag im R-Duden kann niemals zugleich ein Verb und ein Adjektiv sein!
Wann man "erlesen/auserlesen/verlesen" als Verb auffasst, lauten eine Partitialform dieses Eintrags (die dann ajektivisch verwendet werden kann) eben wieder genauso wie der Infinitiv.
Kontraproduktiv ist in dem Zusammenhang jedoch das Besipiel in unseren Regeln: "Beispiel: Bei „verlesen“ erläutert das gWD, dass es sich sowohl um ein Verb als auch um ein Adjektiv handelt." Das ist so aus meiner Sicht nicht korrekt.
Und zumindest im UD scheint es zwar zwei Einträge "verlesen" zu geben, jedoch sind beide eindeutig als Verb gekennzeichnet.
Bei "belegen" grieft die Partipialbegründung wie bei den "-lesen"-Wörtrn nicht, da das Partizip ja "belegt" heißt (und ein adjektivisch zu verwendendes "belegen" von "beliegen" abstammen müsste ...
So halte ich ERLEGNE auch nur als Ableitung vom Stichtageintrag "erliegen" für gültig und nicht als Ableitung des Eintrags "erlegen".
Bei "zinken" sieht man, dass im Fall von gleich lautendem Adjektiv und Verb zwei Einträge vorhanden sind. (wobei man sich auch die Konsequenz des Dudens ja nicht immer verlassen kann ;-) )
Edit: Noch besser als "Vergleichsobjekt" passt natürlich "verlegen": 2 RD-Einträge, einmal Verb, einmal Adjektiv ...