Sowohl im Superdic als auch offiziell ist BAIERS als gültiger Begriff aufgelistet.
Ich wurde kürzlich von J. auf die Gültigkeit (warum ist der Genitiv BAYERS ungültig, der Genitiv BAIERS hingegen gültig?) angemailt und habe eine Überprüfung zugesagt.
Tatsächlich muss die Form BAIERS als ungültig betrachtet werden:
Eintrag Bayer im RD: Bayer vgl. Baier -> Eintrag Baier im RD: Baier (Sprachwiss. Sprecher der bayerischen Mundart)
Zunächst bleibt festzuhalten, dass im RD Beugungsangaben fehlen, also her mit dem UD! Dieser führt aber nur BAYER als Einwohner von Bayern auf, für Baier besteht kein Eintrag: Bayer, der; -n, -n: Ew.
Allerdings hilft hier das GWD weiter, hier wird Baier aufgelistet: Baier, der; -n, -n (Sprachw.): jmd., der bayerische Mundart spricht.
BAIERS habe ich heute gecancelt. Danke an dieser Stelle nochmals an J.
Gero
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Ich habe soeben folgendes an die Duden-Redaktion geschrieben:
Ich möchte darauf hinweisen, dass lt. Rechtschreibduden die Schreibweise BAIERIN nicht erlaubt ist, obwohl BAIER, BAYER und BAYERIN schon erlaubt sind.
Zitat Es bleibt aber eine Ungereimtheit: Es gibt zwar die BAY(E)RIN, aber keine BAI(E)RIN.
es fehlt halt im RD der Hinweis usw. beim Eintrag: Bayer vgl. Baier
Gero
Anmerkung des Moderators: versehentlich habe ich obigen Text in deine hier zitierte Mail hineingeschrieben - habe den Fehler korrigiert und nun das ganze nun als eigene Mail neu aufgesetzt - das Versehen bitte ich zu entschuldigen
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Dazu muss man noch sagen, dass Seite 12 im RD mit den Gebrauchsanweisungen eigentlich klar besagt, dass fehlende Beugungsangaben bei einem auf -er endenden Substantiv bedeuten, dass der Genitiv mit -s gebildet wird!
Derjenige, der also den RD her- und ernstnimmt, sieht gar keine Notwendigkeit, in UD/gWD nachzuschauen. Die fehlenden Beugungsangaben im RD sind (Richtigkeit des UD/gWD vorausgesetzt) also nicht nur eine "Schludrigkeit", sondern ein klarer Fehler im RD!
Danke, Vektor, für diesen Hinweis! Ich habe inzwischen folgende Antwort vom Duden-Kundenservice bekommen:
-------------- Sehr geehrter Herr Linhart,
ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie uns diesen wichtigen Hinweis gegeben haben. Wir werden die fehlenden Stichwörter in einer der nächsten Auflagen nachtragen: "Baierin" und "Bairin" in der Bedeutung "Sprecherin der bairischen Mundart" sind korrekt. Die Bezeichnungen für Einwohner des Landes Bayern hingegen - bezogen nicht nur auf die Mundart - und das zugehörige Adjektiv schreibt man immer mit y.
Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
Nicole Klein Kundenservice ------------------
Ich habe daraufhin zurückgeschrieben:
Sehr geehrte Frau Klein,
danke für diese Klarstellung. Auf Grund des Verweises "Bayer vgl. Baier" habe ich gedacht, dass diese beiden Wörter gleichbedeutend sind. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bedeutungsunterschied im Rechtschreibduden klarer zum Ausdruck käme.
Noch eine Bemerkung: Nach dem Duden Universalwörterbuch endet der Genitiv von Bayer auf -n. Da im Rechtschreibduden aber kein Genitiv angegeben ist, könnte man annehmen, dass er auf -s endet (siehe "Zur Wörterbuchbenutzung", Seite 12, Abschnitt b)). Vermutlich endet der Genitiv von Baier auch auf -n. In beiden Fällen wäre also eine Genitiv- und Pluralangabe vonnöten.