Offensichtlich werden hier den Reaktionen nach zu urteilen die derzeitigen Regelungen als nicht optimal empfunden. Würdet Ihr mir mal helfen, alle davon betroffenen Verben systematisch aufzulisten?
Ich würde sie hier nachträglich aufführen wollen. Man könnte z.B. nicht anerkannte Beugungen beispielsweise bei den problematischen Ablehnungen aufführen. Als Farbcode würde ich vorschlagen:
ROT - nicht erlaubt und soll auch so bleiben ORANGE - nicht erlaubt, aber trotzdem vorstellbar bei kontroversen Meinungen wäre dann eine zweifarbige Schreibweise angebracht ... vielleicht löst sich ja der eine oder andere Fall im Laufe der Zeit in Wohlgefallen auf ...
kleiner Grundstock von mir:
BIK CARV CRUIS DOP HON KIT LEAS MUR PROMOT SCOR SKYP TIM TRAD VOT
Steht hier "st. V." nicht für "starkes Verb"? Ist das dort nicht völlig fehl am Platze?
auch interessant laut leo.org engl. Substantiv "bike" steht für: Fahrrad, Motorrad "to bike" aber nur für "radeln", also "Fahrrad fahren". Leitet sich "biken" nun vom Substantiv "bike" oder vom Verb "to bike" ab?
Das <st. V.> bei "biken" kann wohl nur ein Fehler sein. Nach http://dictionary.reference.com/browse/bike bedeutet biken einfach "to ride a bike" ohne Einschränkung der Bedeutung des Substantivs bike. In demselben Wörterbuch ist übrigens kite auch als Verb verzeichnet, allerdings mit einer etwas anderen Bedeutung als im Deutschen ("to fly or move with a rapid or easy motion like that of a kite."). Aber die Zulässigkeit eines Wortes kann doch nicht davon abhängen, welches englische Wörterbuch wir als Referenz zulassen!
Zu "styl": Dass STYL wegen des gemischtsprachigen "aufstylen" zulässig ist, habe ich schon gewusst, nur im Moment nicht daran gedacht. Trotzdem scheint mir diese Regelung sehr problematisch. Ich würde also STYL auch zumindest zu den strittigen Fällen rechnen. Gibt es eigentlich noch andere Beispiele, bei denen auf Grund einer möglichen deutschen Vorsilbe eine so unnatürliche E-Tilgung erfolgen kann?
Ob die STYL-Regelung glücklich ist, weiß ich auch nicht, aber sie ist zumindest im Regelwerk eindeutig hinterlegt. "aussourcen" hätte zur Gültigkeit von "sourc" geführt, wenn es nicht die C-Sonderregel gäbe ...
Analog verhält es sich aber beim Dativ-e, dass dem CHOR wegen Fremdsprachlichkeit verweigert wird, dem DOMCHOR wegen Zusammensetzung aber gewährt wird ... (wobei DOM ja auch einen Fremdwortvermerk hat)
Die Problematik der E-Elision würd' vereinfacht, wenn ein Apostroph als zusätzlicher "Buchstabe" mit null Punkt'n eingeführt werd'n würde. Ansonsten meine zwei Cent: wenn schon PARTYS statt PARTIES dann auch VOT wenn das ein eingedeutschtes Wort sein soll.
In Antwort auf:Gibt es eigentlich noch andere Beispiele, bei denen auf Grund einer möglichen deutschen Vorsilbe eine so unnatürliche E-Tilgung erfolgen kann?
Spontan fällt mir anteasen ein - ein furchtbares Denglis(c)hwort.
Zitat von ScottyDie Problematik der E-Elision würd' vereinfacht, wenn ein Apostroph als zusätzlicher "Buchstabe" mit null Punkt'n eingeführt werd'n würde. Ansonsten meine zwei Cent: wenn schon PARTYS statt PARTIES dann auch VOT wenn das ein eingedeutschtes Wort sein soll.
ich glaube, bei BIK wäre ziemliche Rotfärbung angebracht - oder würde das irgendwer legalisieren wollen? Sonst müsste man wohl auch über "raven" und "tapen" zu diskutieren beginnen ...
ich hab den Duden jetzt mal nach als "engl."/"amerik." Verben durchsucht und habe keine weiteren Zweifelkandidaten entdeckt: "parsen" ist irrelevant, das "Pars" von "Par" abgeleitet werden kann und bei "piercen" wird die E-Tilgung schon durch die c-Sonderregel verboten.
Kritisch ist allenfalls "inlineskaten", da "to inlineskate" kein englisches Verb ist.
Die verbotenen Formen sind auch weniger, als ich angenommen hatte: CRUIS, KIT, LEAS, TIM, TRAD
Allerdings steht die "engl."-Kennzeichnung nicht immer beim Verb, so dass "biken", "dopen", "scoren" und "skypen" durch mein Suchraster gefallen sind. Also keinerlei Vollständigkeitsanspruch ...
ach ja, nicht vergessen dürfen wir natürlich HON, das formal von VOT nicht zu unterscheiden ist, dem aber Gültigkeit attestiert wird ...
und noch eins: Zu MUR habe ich kein englisches Verb gefunden, nur ein Substantiv "mure". Bei "muren" ist aber die deutsche Aussprache wohl unumstritten; würde man allerdings die Aussprache aus der Regel streichen und nur noch auf das Schluss-e abzielen, könnte MUR in Gefahr geraten ...
"to mure" heißt nach LEO einmauern oder einsperren. In http://dictionary.reference.com/browse/MURE ist es auch als Verb angeführt. Das deutsche Wort "muren" kommt allerdings von "to moor" (festmachen, verankern).
Es ist zwar irrelevant, aber ich finde bei pons.de (im Englisch-Deutschen Wörterbuch) nur das deutsche Wort Mure. Aber eigentlich wäre ja das englische "to moor" heranzuziehen. Da hier die Schreibung eingedeutscht wurde, sollte in solchen Fällen auch die Regel für die E-Elision bei deutschen Wörtern gelten. Merkwürdigerweise ist das im Reglement aber nur für Konsonantentausch vorgesehen, nicht aber bei Änderung von Vokalen. Interessant wäre, ob es noch ein anderes eingedeutschte Wort gibt, bei dem das angewendet werden könnte.