Zitat Allerdings muss ich feststellen, dass hier nicht konsequent ausgemistet wurde: FEILBEUT, ANBEUT, ERBEUTST oder ANERBEUT sind z.B. immer noch gültig! Etwas mehr Sorgfalt tut not.
ausbeut und auch erbeut darf man nicht canceln, seit der UMFRAGE bin ich da etwas vorsichtiger geworden ...
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Mein Sprachgefühl hat mich nicht getäuscht, als ich bezüglich GEBEUT eigens nachgefragt habe: Im Projekt Gutenberg finden sich 261 Treffer, und nicht nur in der alten klassischen Literatur, sondern z.B. auch von Joseph Roth (1924). Trotzdem halte ich das Wort für veraltet.
Bei gebeut ( daraus ableitend gebeutst) muss ich mich zurücknehmen: hier besteht ein Einzeleintrag im RD!
Dadurch ist die im neuen Reglement geforderte Überprüfbarkeit des historischen Kontexts auf Basis des RD zweifelsfrei gegeben.
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Der RD-Eintrag GEBEUT ist ja kein Infinitiv, sondern die 3. Person Singular Präsens Indikativ. Wenn nur diese Form im RD einen Eintrag hat, aber kein Infinitiv (außer dem modernen GEBIETEN), ist die 2. Person Singular GEBEUTST dann wirklich daraus ableitbar?
Eure Bedenken überraschen mich, aber das Reglement erlaubt doch Sonderkonjugationsformen für die 2. und 3. Person Singular und beut/beutst fallen doch darunter?! Gebeut steht für gebieten und damit wären doch "er gebeut" und "du gebeutst" regelkonform. Hab ich da etwas übersehn?
Gero
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@Gero: Wenn die Form "gebeut" beim Stichwort "gebieten" aufscheinen würde, wäre ich mit dir einig, dass dann laut Reglement auch die 2. Person als Ableitung von "gebieten" zulässig ist.
Hier ist aber "gebeut" ein eigener Stichworteintrag, und ich denke, wir sind uns einig, dass man "gebeutst" sicher nicht als Beugungsform von "gebeut" bezeichnen kann.
Zu sagen, wenn "gebeut" einen eigenen Stichworteintrag hat, muss es auch eine zulässige Ableitung des Stichworteintrags "gebieten" sein, auch wenn die Eintragungen dort nichts Derartiges nahelegen, und somit ist dann auch "gebeutst" eine gültige Ableitung von "gebieten", erscheint mir um zu viele Ecken gedacht bzw. zumindest fragwürdig. Der Stichworteintreg "gebeut" steht nach meinem Verständnis nur für diese eine explizite Form.
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Zitat von VektorDer Stichworteintreg "gebeut" steht nach meinem Verständnis nur für diese eine explizite Form.
Die Argumentation von Vektor erscheint mir zunächst einmal plausibel.
Was DEUCHTEN betrifft, so habe ich eben den UD konsultiert. Dort steht:
------------------------- dün|ken <unr. V.; dünkte/(veraltet:) deuchte, hat gedünkt/(veraltet:) gedeucht> [mhd. dünken, dunken, ahd. dunchen, eigtl. = den Anschein haben, zu denken] (geh. veraltend):
a) jmdm. so vorkommen, scheinen: mich/(seltener:) mir dünkt/(veraltet:) deucht, wir werden scheitern; ihr Verhalten dünkte ihn/(seltener:) ihm seltsam; <unpers.:> es dünkt mich/(seltener:) mir, man hat uns vergessen;
b) <d. + sich> sich zu Unrecht etw. einbilden, sich für etwas halten: du dünkst dich/(seltener:) dir etwas Besseres, dünkst dich/(seltener:) dir ein Held [zu sein].
Das heißt, die diphthongierten Nebenformen mit -ch- sind explizit unter dem Eintrag DÜNKEN aufgeführt. In der Bedeutung b) ist auch die persönliche Konstruktion laut UD grammatisch korrekt. Daraus schließe ich, dass auch die Nebenformen - zumindest im Präteritum - entsprechend konjugierbar sind: ich deuchte, du deuchtest, er deuchte, wir deuchten, ihr deuchtet, sie deuchten, zumal sich die beim Stichwort angegebene Nebenform DEUCHTE nicht eindeutig auf die 3. Person Singular bezieht.
Der separate Stichworteintrag DEUCHT mit dem Hinweis "usw." bestätigt meine Annahme: RD: deucht usw. vgl. dünken
-------------------------
Anders ist der Fall bei GEBIETEN / GEBEUT:
Weder im RD noch im UD bzw. GWD gibt es im Gegensatz zu DÜNKEN unter dem Haupteintrag BEBIETEN Angaben zur Nebenform (oder zu Nebenformen) GEBEUT. Unter dem Eintrag GEBEUT findet man Folgendes:
RD: ge|beut (veraltet für gebietet); die Stunde gebeut, dass ...
Hier sieht man also ganz deutlich, dass ausschließlich auf die 3. Person Singular Präsens Indikativ verwiesen wird. Warum hier kein Verweis auf die 2. Person stattfindet bzw. kein gesonderter Eintrag vorhanden ist wie bei BEUTST, darüber kann man natürlich nur spekulieren. Ich räume ein, dass es ein Fehler im Duden sein könnte, aber ich vermute eher, dass sich im zugrundeliegenden Korpus keine (oder zu wenige) Belege für GEBEUTST finden lassen, zumal hier keine auffälligen Diskrepanzen zwischen RD und GWD vorliegen.
Meine persönliche Quintessenz:
Ich schließe mich Vektors Meinung an. Meinen obigen Ausführungen zufolge wäre GEBEUTST unzulässig.
Ich würde die Paradigmata der besagten Verben folgendermaßen angeben:
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ich dünkte ich deuchte du dünktest du deuchtest er dünkte er deuchte wir dünkten wir deuchten ihr dünktet ihr deuchtet sie dünkten sie deuchten
Der Verbstamm deucht- ist im Präteritum (Imperfekt) also als komplette Alternative zu dünkt- aufzufassen. Ich gehe hier und jetzt nicht darauf ein, wie mit den Beugungsformen von DEUCHT im Präsens Indikativ zu verfahren sei. Dieses Problem sollte im Thread D gesondert behandelt werden.
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ich biete ich biete du bietest du beutst er bietet er beut wir bieten wir bieten ihr bietet ihr bietet sie bieten sie bieten
analog zu ich fahre, du fährst, er fährt, ... bzw. ich gebe, du gibst, er gibt, ..., wo die 2. und 3. Person Singular im Präsens Indikativ jeweils den Ablaut a > a, bzw. e > i aufweisen. Hier liegt der im modernen Deutsch veraltete, weil zu selten vorkommende und daher im Sprachgefühl der Sprecher nicht mehr genügend verankerte diphthongierende Ablaut ie > eu vor.
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ich gebiete ich gebiete du gebietest du gebietest -> was zugegebenermaßen unlogisch ist er gebietet er gebeut wir gebieten wir gebieten ihr gebietet ihr gebietet sie gebieten sie gebieten
Zitat von Gero am 01.11.2010 10:00 die Crux mit beut und beutstDabei fielen mir die Streichungen VERBEUT, AUFBEUT und DARBEUT auf - Begründung jeweils: keine Übertragung des veralteten "beut". [...] Dies ist sicherlich zu begrüßen, denn eine Verwendung von beut bzw. beutst mit Komposita ist mehr als veraltet. Im neuen Reglement findet sich sogar eine Passage, die diesen Punkt so regelt.
Ich habe heute alle Komposita mit -beut und -beutst in meiner Liste gecancelt.
Alle?! Eben offenbar nicht! Es ist nämlich zu beachten, dass auch GE-BIETEN ein Kompositum von BIETEN ist, das meinen vorangegangenen Ausführungen zufolge jedoch gesondert behandelt werden muss.
Allerdings ist zuzugestehen, dass hier die Diskussion diesen Punkt offen lässt. Nach Studium des UD und vor allem des Dudenbands 9 scheint mir aber auch die Dudenredaktion den Gebrauch von deucht ebenfalls nur in einem unpersönlichen Kontext zuzulassen. Aber ich will das hier nicht vertiefen, offtopic.
Wegen gebeutst: aufgrund der im Vorfeld geführten Diskussionen im ORZ habe ich vielleicht eine andere Betrachtungsweise. Daran soll aber die Welt nicht scheitern. Für solche Fälle gibt es einen Schiri, da werd ich mich gerne an der Entscheidung von SH ausrichten.
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Zitat Dabei fielen mir die Streichungen VERBEUT, AUFBEUT und DARBEUT auf - Begründung jeweils: keine Übertragung des veralteten "beut". [...] Dies ist sicherlich zu begrüßen, denn eine Verwendung von beut bzw. beutst mit Komposita ist mehr als veraltet. Im neuen Reglement findet sich sogar eine Passage, die diesen Punkt so regelt.
Ich habe heute alle Komposita mit -beut und -beutst in meiner Liste gecancelt.
Diese Aussage wurde in Unkenntnis des Einzeleintrags gebeut getroffen. In der offiziellen Downloadversion fehlt gebeut, deswegen ja der Antritt hier.
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Zitat von GeroDiese Aussage wurde in Unkenntnis des Einzeleintrags gebeut getroffen. In der offiziellen Downloadversion fehlt gebeut, deswegen ja der Antritt hier.