Zitat Wegen gebeutst: aufgrund der im Vorfeld geführten Diskussionen im ORZ habe ich vielleicht eine andere Betrachtungsweise.
Ursprünglich wollten wir die im historischen Kontext zulässigen Komposita mit beut und beutst zulassen. Da aber den Spielern ein Auswendiglernen nicht zuzumuten ist, dass z.B. mitbeut ungültig, darbeut hingegen gültig ist, haben wir uns aus Gründen der Vereinfachung zur generellen Streichung entschlossen - eben weil aus dem RD nicht entnehmbar ist, ob z.B. mitbieten schon als Verb existierte, als die Formen beut und beutst noch aktuell waren. (Wortgau kurzschleusst ... )
Bei gebeut kann dies aber aufgrund des Einzeleintrags zweifelsfrei belegt werden. Deswegen wäre ich ohne eure Zweifel nie auf den Gedanken gekommen, dass gebeutst dann ungültig sein könnte/müsste/sollte. Ich denk da offensichtlich anders als ihr.
Das passiert halt nach über 650.005 eingegebenen Wörtern im Superdic, es wird um Verständis gebeten.
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Dass es hier verschiedene Denk-Herangehensweisen gibt, ist auf jeden Fall hochgradig verständlich - und ich bin auch weit davon entfernt, diesen Fall als "ganz eindeutige Kiste" abzulegen.
Lieber als eine Einzelfallentscheidung wäre mir jedoch, wenn man versucht, auch solche Fälle regeltechnisch in den Griff zu bekommen (Hat das "deuchte" im UD-dünken-Eintrag eine Relevanz, auch wenn im RD unter "dünken" keine "ch"-Formen zu finden sind? usw.). Denn nur so kann man (ziemlich) sicherstellen, dass ein analoger Fall, wenn er zukünftig bekannt wird, dann auch analog behandelt wird ...
Aber das bleibt wohl (vorerst?) ein großer Traum ...
Ein bisschen hatte ich mich irreleiten lassen ... denn als ich nicht in RD schauen konnte, glaubte ich aus Geros Nachfrage herauslesen zu können, dass die ch-Formen nicht unter "dünken" aufgeführt werden,. Das ist aber nicht richtig, womit wir einen fundamentalen Unterschied zwischen "dünken" und "gebieten" haben.
Allerdings weiß ich nicht, wie sich "deuchten" mit der (mir durchaus suspekten) Regel verträgt, dass Konjugationsnebenformen nur für die 2./3. Pers. Sg. gültig sind ...
Bussinchen, darum geht es doch bei meiner letzten Äußerung gar nicht.
In den Regeln steht klipp und klar: "Erlaubt die Erläuterung eines Stichworteintrags im Präsens Konjugationsnebenformen, so sind diese zulässig. Allerdings beschränken sich diese Formen auf die 2. und 3. Person Sg. Ind. Präsens".
Die Erläuterung des Stichworteintrags "dünken" erlaubt Konjugationsnebenformen. Nimmt man nun den zitierten Regelsatz ernst, kann man diese in der "3. Pers. Pl." nicht zulassen. So steht das nunmal da! Das ist keine Aussage darüber, dass "deuchten" eine tatsächlich falsche Form ist. Wenn "deuchten" aber eine korrekte Konjugationsnebenform von "dünken" ist, dann ist die zitierte Regel schlicht und einfach falsch.
Also: entweder die Regel oder "deuchten" - beides passt aber nicht zusammen ...
Zitat von VektorBussinchen, darum geht es doch bei meiner letzten Äußerung gar nicht.
In den Regeln steht klipp und klar: "Erlaubt die Erläuterung eines Stichworteintrags im Präsens Konjugationsnebenformen, so sind diese zulässig. Allerdings beschränken sich diese Formen auf die 2. und 3. Person Sg. Ind. Präsens".
1.) Ach so - dann hatte ich dich wohl falsch verstanden... 2. Huch, so eine Regel gibt es??? Wie bitte?! - Hm, tja, das wusste ich gar nicht. Seltsame Regel...
Zitat von Scrabble-SchiedsrichterDer Scrabble-Schiedsrichter hat soeben*) Ihre Anfrage bearbeitet. Das von Ihnen angefragte Wort GEBEUTST wurde als gültig erkannt. Begründung: Das Wort stellt eine zulässige Ableitung dar.
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