Diese Entscheidung ist m.E. schlichtweg falsch und entspricht nicht der deutschen Grammatik.
Lt. dem offiziellen Turnier-Regelwerk ist die E-Tilgung bei Verben im Konjunktiv II wie folgt geregelt:
Im Konjunktiv II der starken Verben darf bei den Personalendungen –est und –et das e getilgt werden (z. B. bei biegen - du bög(e)st; bei heben - ihr höb(e)t). *
Funzt dass auch bei BE-, AUS-, ER-,VER-,... KENNEN? du bekennt(e)st?
Nein. Die E-Tilgung ist nur bei den starken Verben statthaft und bei bekennen handelt es sich nicht um ein starkes, sondern "nur" um ein schwaches Verb mit unregelmäßiger Vergangenheitsform.
Gero
* die in Klammern stehenden Beispiele wurden von mir zwecks besserer Veranschaulichung etwas ausführlicher als im zitierten Original dargestellt
Zur Sondergruppe der an sich regelmäßig konjugierten Verben, die jedoch einen Wechsel des Stammvokals e > a aufweisen (a steht im Präteritum und im Partizip Perfekt), gehören folgende Verben:
und deren Komposita (wie anwenden, verbrennen, ernennen, bekennen, usw.)
Zur Sondergruppe der an sich regelmäßig konjugierten Verben, die jedoch einen Wechsel des Stammvokals plus eine Änderung der stammschließenden Konsonanten aufweisen, gehören folgende Verben:
Dann ist schon Schluss. Mehr solche aus der Reihe der 100%igen Regelmäßigkeit tanzende regelmäßige Verben gibt es nicht. Man könnte diese als eine Art Mischklasse zwischen den schwachen und den starken Verben betrachten. Der Rest der deutschen Verben ist stark (singen, sang, gesungen) oder schwach (machen, machte, gemacht), wobei ich mich an dieser Stelle nicht in die Problematik der Klasse der Modalverben (wollen, dürfen, müssen...) vertiefen will. Neologismen, d. h. heute neu gebildete Verben, werden grundsätzlich schwach gebeugt. Der starke Konjugationstyp ist heute im modernen Deutsch also nicht mehr produktiv), z. B. telefonieren, surfen - oder wie würden euch folgende starken Formen gefallen:
*telefonieren, telefonar, telefonoren ???
(Das Sternchen/der Asterisk bedeutet in der Sprachwissenschaft, dass die markierte Form nicht belegt bzw. ungrammatisch ist.)
Ich bin gerade dabei, einige ältere Diskussionen um strittige Wörter hier neu und übersichtlich einzustellen.
Dabei fiel mir die vor fast zwei Jahren geführte Diskussion um BEKENNTST auf, die sich mittlerweile in Wohlgefallen aufgelöst hat. Eigentlich kein Grund, das ganze nochmals aufzuwärmen. Interessanter war der damalige Beitrag von Bussinchen bezüglich ihrer Anmerkungen zur Sondergruppe der schwachen Verben mit unregelmäßiger Beugung. Es war seinerzeit ihr erster Beitrag hier in unserem Forum.
Beim Durchlesen traf mich ein Schock.
Auch DENKEN und BRINGEN gehören zur Sondergruppe der an sich regelmäßig konjugierten Verben, die jedoch einen Wechsel des Stammvokals plus eine Änderung der stammschließenden Konsonanten aufweisen. Diese Aussage korrespondiert mit dem GD Ziffer 626.
Damit sind DENKEN und BRINGEN formal keine starken Verben!
Damit gelten für sie auch nicht die Regeln der E-Elison für starke Verben:
Im Konjunktiv II der starken Verben darf bei den Personalendungen –est und –et das e getilgt werden (z. B. bögst; höbt). Nicht zulässig ist die Tilgung bei Formen, bei denen so die Buchstabenfolgen ss, sss oder tt, ttt entstünden (z. B. bliesst, stießst, verdrössst, trätt, strittt).
Damit wären meine Formen DÄCHTST und BRÄCHTST nebst Komposita in meinem Wörterbuch nicht mehr regelkonform.
Der Hammer: DÄCHTST und BRÄCHTST stehen auch NICHT im SD!
Das scheint noch niemanden aufgefallen zu sein. Ich muss das erst noch verdauen.
Bussinchen, kontrollier mich zur Sicherheit nochmals nach.
Das Wort 'BRÄCHTST' ist gültig. BEGRÜNDUNG Das Wort stellt eine zulässige Ableitung dar.
Das Wort 'DÄCHTST' ist gültig. BEGRÜNDUNG Das Wort stellt eine zulässige Ableitung dar.
... was aber leider falsch ist, da es sich bei BRINGEN und DENKEN um unregelmäßige schwache Verben (und eben nicht um starke Verben) handelt, siehe Grammatikduden § 626 und § 629ff sowie meine früheren Ausführungen vom 8.11.2007 zu der besagten Mischklasse "rennen, brennen, kennen, denken, bringen, ..."
Gero: Bitte berücksichtige dies in deinem Superdic!
Fantastisch, Gero, dass du das bemerkt hast! Ich habe ja immer nur deine und Jörgs Listen verglichen, und daher ist mir das nicht aufgefallen. Aber ohne Bussinchen wären wir vielleicht nie darauf gekommen, dass *DÄCHTST und *BRÄCHTST falsch sind.
Es ist mal wieder Zeit für ein chen! Wo ihr mich so über den grünen Klee lobt! (Ich war mir meiner angeblich so großartigen Leistung gar nicht bewusst!)
brau|chen ; du brauchst, er braucht; du brauchtest (ugs. auch bräuchtest); gebraucht; er hat es nicht zu tun brauchen; vgl. aber gebrauchen
Bräuchtst wäre damit streng genommen nicht regelkonform, da die Regel zur E-tilgung sich nur auf starke Verben bezieht. Brauchen ist ein schwaches Verb und wird auch im GD nicht unter der Liste der starken Verben geführt.
Es stellt sich die Frage, ob der Vermerk bzgl. des umgangssprachlichen Gebrauchs von bräucht ff. hier eine Ausnahme statuiert. Ich tendiere dazu, bin aber noch am grübeln.
Gero
PS: Bei den Komposita mit brauchen muss man aufpassen: gebräucht ff. und missbräucht ff. sind falsch!
habe noch gewisse Verständnisprobleme: "bräuchtest" kann "brauchtest" doch wohl nur im Konjunktiv ersetzen, oder legt mein Sprachgefühl hier völlig daneben. Insofern finde ich die Angabe "du brauchtest (ugs. auch bräuchtest)" schon recht irreführend.
Aber selbst mit dieser umgangssprachlichen Beugung bleibt ja das für die schwache Beugung typische "t" erhalten; insofern wären wir in Analogie zu "bringen", bei dem die Ablehnung der E-Tilgung im "-est" ja hier begründet wurde.
das schwache Verb brauchen bildet heute häufig Konjunktivformen des Präteritums mit Umlaut neben den regelmäßigen Formen ohne Umlaut: Konjunktiv II bräuchte statt brauchte. Dies lässt sich als eine Angleichung an die Konjugation der Modalverben erklären, zu denen brauchen seiner Bedeutung und Funktionen nach ohnehin gerechnet werden muss.
Ziffer 647: ... Im Konjunktiv II wird der Stammvokal heute oft - in der gesprochenen Sprache sogar regelmäßig - umgelautet. In Anlehnung an die Modalverbkonjugation erscheint gelegentlich auch die endungslose Form brauch nicht nur in der 1. Person Sg., wo sie sich durch e-Tilgung erklären lässt, sondern auch in der 3. Person des Ind. Präs., anstelle der standardsprachlichen Form braucht. Die endungslose Form gilt jedoch nicht als korrekt.
Insofern stellt sich für mich die Frage, ob man mit diese Angleichung bräuchtst begründen kann. Hakelig. Rein formal ist brauchen aber ein schwaches Verb.
Ich sehe immer noch nicht, warum überhaupt der Gedanke aufkommen kann, dass BRÄUCHTST gültig ist, wenn DÄCHTST und BRÄCHTST als ungültig eingestuft werden. Wo ist ein Argument "pro BRÄUCHTST", das nicht auch für die anderen beiden gelten würde?
Wo ist ein Argument "pro BRÄUCHTST", das nicht auch für die anderen beiden gelten würde?
vereinfacht: die Textpassagen des GD deuten wohlwollend interpretiert auf eine umgangssprachliche Behandlung als starkes Verb hin
für mich die Frage: gar nicht aufführen (wie dächtst und brächtst) oder als zweifelhafte Befürwortung - da werde ich mich bis heute abend wohl noch entscheiden müssen ...