cunire est stercus facere, Paul. ex Fest. p. 50, 16 Müll. [cf. inquino, and Sanscr. knuj, to stink].
Es handelt sich also um ein im wahrsten Sinne anrüchiges Wort. Warum wird hier entgegen dem sonstigen Usus die Nennform und nicht die 1. Person Sing. Präsens angegeben? Vielleicht hängt es damit zusammen, dass der Artikel mit einem ‡ markiert ist. Ich habe aber den Verdacht, dass wieder Prüderie im Spiel ist. Die Spellcheckerliste führt jedenfalls cunio mit der vollen 4. Konjugation (ohne Passiv) auf.
Im L&S ist der Lemmaeintrag cunire, wie du, lieber Linhart, anhand des pdf-Files schon richtig festgestellt hast, mit einem Kreuz ‡ versehen, was im Klartext bedeutet, dass dieses Wort nur bei einem antiken Grammatiker (im Falle CUNIRE wahrscheinlich nur bei Festus bzw. Paulus), nicht aber in der "richtigen" überlieferten Literatur belegt ist.
Beim Betrachten der Belegstelle gewinne ich den Eindruck, dass von CUNIRE außer ebendiesem Infinitiv Präsens Aktiv keine einzige weitere Form belegt ist, auch nicht CUNIO als normalerweise übliche Lemmaform für Wörterbucheinträge. Ich gehe davon aus, dass es sich in diesem Fall nicht um Prüderie handelt, sondern dass tatsächlich nur der Infinitiv an dieser einzigen Belegstelle überliefert ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass man es damals in der Antike und auch im frühen Mittelalter mit der konsequenten Systematik nicht so genau nahm, wie man es heute tun würde (wobei dessen ungeachtet auch heutzutage Ungereimtheiten und Inkonsequenzen z.B. im Duden zu finden sind, obwohl wir heute ganz andere technische/elektronische Hilfsmittel zur Verfügung hätten, um solche Ungereimtheiten auszumerzen), und dass das der Grund ist, warum Paulus als Lemmaeintrag nicht CUNIO, CUNIRE angegeben hat, was logisch und systematisch gewesen wäre. Nun weiß man ja nicht, was Festus selbst geschrieben hatte; möglicherweise hatte schon Festus keine 1. Person Sing. Indikativ Präsens Aktiv angegeben. Das wäre jedenfalls eine plausible Erklärung, warum die Form CUNIO fehlt.
Meines Erachtens ist der Fall CUNIRE vergleichbar mit dem Fall ‡ CUSO, CUSARE, wo ich selbst anfangs die Meinung vertreten hatte, dass alle Formen des Konjugationsschemas der -are-Verben gültig seien (vgl. meinen Beitrag ‡ CUSO, CUSARE (3)), was grundsätzlich ja auch nicht falsch ist. Wenn ich bei CUSO, CUSARE meine Meinung revidieren musste, dann geschah das nur deswegen, weil wir Scrabble-Wörterlistenersteller bei der Handhabung der L&S-Lemmaeinträge der Lexikographen Lewis und Short möglichst konsequent vorgehen müssen, nicht aber, weil ich plötzlich die Auffassung vertrete, dass eine Form wie CUSAVERISTIS grammatisch falsch sei, was sie definitiv nicht ist. Wenn nun die Spellcheckerliste für CUNIRE alle Formen des Paradigmas der regelmäßigen 4. Konjugation (-ire-Verben) angibt, dann vertritt Spellchecker im Grunde dieselbe Ansicht wie ich ursprünglich in meinem Beitrag ‡ CUSO, CUSARE (3) zum Verb CUSARE. Spellchecker liegt mit dieser Entscheidung nicht falsch, wenn man davon ausgeht, dass diese Liste nur dem Zweck der Rechtschreibkontrolle bei Open Office dienen soll. Nur: Was unsere Scrabble-Belange betrifft, können wir leider nicht so großzügig mit den Beugungsformen umgehen wie Spellchecker das kann. Wir müssen leider andere, härtere Kriterien zugrunde legen und vor allem konsequent sein in unserer Vorgehensweise. Das ist das (Scrabble-Regel-)Problem!
Meine persönliche Stellungnahme zum Fall CUNIRE:
Entweder ist die Infinitivform CUNIRE scrabble-zulässig, weil CUNIRE einen eigenen Lemmaeintrag im L&S hat.
Oder wir bestimmen in Anbetracht unserer Grundsatzentscheidung, mit der ich, wie du, lieber Linhart, weißt, nicht so richtig glücklich bin, dass selbst der Infinitiv CUNIREwegen des Kreuzes ‡ unzulässig sein soll.
Solange wir aber noch nicht wissen, ob Clint Hagen uns helfen kann mit einer korrekten (!) txt-Datei des L&S, in der auch sämtliche (!) Kreuze, Sternchen und sonstigen Sonderzeichen zur Markierung von Wortkategorien korrekt (!) aufscheinen und anhand derer wir sämtliche ‡-Wörter schnell und problemlos maschinell erfassen können, würde ich ‡ CUNIRE erst mal als gelb einstufen.
Alle anderen Beugungsformen von CUNIRE betrachte ich jedoch grundsätzlich als unzulässig, egal wie wir letztlich mit dem Infinitiv CUNIRE verfahren werden.