Da es sich im Laufe der Zeit so ergeben hat, dass wir in diesem Thread die Frage behandeln, was als Eigennamen zu betrachten sei und was nicht, verschiebe ich diesen Thread aus dem Bereich der Grundsatzentscheidungen in einen eigenen Diskussionsbereich.
Einzelne Wörter sollten wir wegen der besseren Übersichtlichkeit in den Bereichen mit den jeweiligen Anfangsbuchstaben diskutieren.
Zitat von linhartSollten wir vielleicht nur diejenigen Eigennamen zulassen, wo die Kleinschreibung im selben Artikel vorkommt? Da bin ich etwas unsicher.
Ich würde das so sehen:
Wenn ein Wort einen Lemmaeintrag als groß geschriebener Eigenname hat, ist das Wort unzulässig, es sei denn, es gibt klein geschriebene Nebenbedeutungen innerhalb ein und desselben Artikels. Wenn ein Eigenname kleingeschrieben hingegen ausschließlich innerhalb eines anderen Artikels aufscheint, der zu einem völlig anderen Lemma gehört, würde ich das Wort nicht zulassen. Irgendwo müssen wir ja eine Grenze ziehen.
Ergo: Deine Frage: "Sollten wir vielleicht nur diejenigen Eigennamen zulassen, wo die Kleinschreibung im selben Artikel vorkommt?" Meine Antwort: "Ja!" Denn das erscheint mir plausibel.
@Linhart: Sollen wir schon die entsprechende Grundsatzentscheidung posten oder möchtest du lieber noch ein bisschen warten?
Ja, ich bin auch dafür, diese Entscheidung zu fixieren. Wenn wir dadurch vielleicht ein paar Eigennamen mit übertragener Bedeutung verlieren, ist das nicht so schlimm. Wichtiger ist eine eindeutige Regelung, die sich bei der Erstellung der Wortliste mit vertretbarem Aufwand berücksichtigen lässt.
Ich bin nach wie vor für die oben diskutierte Grundsatzentscheidung, möchte aber doch ein interessantes Beispiel dazu anführen:
In L&S findet man:
trĭo, ōnis, v. Triones.
Hier wird also von einem klein geschriebenen Wort auf ein groß geschriebenes verwiesen. Triones dürfte eindeutig ein Eigenname sein. Das Wort bezeichnet die Sternkonstellation des großen und kleinen Wagens.
Wir sollten aber trotzdem konsequent sein und trio als gültiges Wort ansehen. Man kann es vielleicht auch so rechtfertigen: Triones ist ja ein Plural. Es gibt zwei Triones, entsprechend dem großen und dem kleinen Wagen. Der Singular trio ist demnach nicht wirklich ein Eigenname, weil es ja zwei von der Sorte gibt.
Wenn wir aber trio zulassen, dann wohl auch alle Beugungsformen davon, somit auch den Plural triones. Ist das o.k.?
Museum ist merkwürdigerweise nur mit großem Anfangsbuchstaben im L&S, obwohl die Definition sich keineswegs nur auf den Sitz der Musen beschränkt:
Mūsēum, i, and Mūsīum, ĭi, n., = μουσειον, I. a seat of the muses, a museum; a place for learned occupations, a library, academy, study, Varr. R. R. 3, 5, 9; Suet. Claud. 42; Spart. Hadr. 20; a grotto, Plin. 36, 21, 42, § 154.
Nach unserem Grundsatz wäre trotzdem Museum als Eigenname einzustufen. (Das Wort "museum" in dieser Definition ist ja englisch und daher für die Einstufung als Eigenname bedeutungslos.)
Gott sei Dank gibt es aber auch noch das Wort MUSEUS, wo auch die kleingeschriebene Variante auftaucht:
Mūsēus or Mūsaeus, a, um, adj., = μουσειος, I. of or belonging to the muses, poetical or musical ( poet. ): musaea mele, Lucr. 2, 412: musaeo lepōre, id. 1, 934: vates,Orpheus App. M. 2, p. 124.— II. For musivus, mosaic, Inscr. Spon. Miscell. Sect. 2.
Damit ist also auch MUSEUM Scrabble-gültig. (Dass nur die Variante mit "ae" kleingeschrieben auftritt, halte ich für irrelevant.)
Stimmt, Linhart, wegen museus,-a,-um und musaeus,-a,um dürften wir, was Museum,-i und Musaeum,-i betrifft, aus dem Schneider sein, da sich die Formen überschneiden.
Ich gebe dir Recht:
Zitat von linhartDamit ist MUSEUM Scrabble-gültig.
Bei Africa, Asia und Europa sind die entsprechenden Adjektive (im jeweiligen Artikel) eindeutig groß geschrieben und daher als Eigennamen anzusehen (analog zur englischen Regel).
Wie weit dieses Prinzip auch für andere aus Eigennamen abgeleitete Adjektiva in L&S eingehalten wird, werden wir erst sehen.
Das ist ein Beispiel von einem Wort mit großem Anfangsbuchstaben, wo eine "old orthography" angegeben ist (vgl. Old Orthography). Ich habe den Eindruck, dass es sich hier aber nicht um einen Eigennamen handelt. Eine der Varianten ist ja sogar klein geschrieben.
Zitat von L&SBacchānal (old orthog. Bacānal, v. S. C. Bacch. A. V. C. 568, Wordsworth, Fragm. and Spec. p. 172: baccānal, Plaut. Aul. 3, 1, 3), ālis, n. from Bacchus, like Fagutal, Frutinal, Lupercal, etc.; v. App. 1 to the Pref., I. a place devoted to Bacchus, the place where the festivals of Bacchus were celebrated : NE QVIS EORVM BACANAL HABVISE VELET, S. C. Bacch. v. 4: EA BACANALIA... IN DIEBVS X... FACIATIS VTEI DISMOTA SIENT, ib. v. 28: ad Baccas veni in Baccanal, Plaut. Aul. 3, 1, 3: aperire, id. ib. 8: Bacchanalia, Liv. 39, 18, 7.— II. Transf., in the plur.: Bacchānālia, ium ( gen. sometimes Bacchananorum, Sall. H. 3, 79 Dietsch; Firm. Mat. Err. Prof. Relig. 6, 9), a feast of Bacchus, the orgies of Bacchus (diff. from the Roman festival of Liber; v. Liberalia); celebrated once in three years, at night, and in the most tumultuous and licentious manner (cf. Smith, Antiq.); hence, prohibited in Rome, A.U.C. 568, B.C. 186, by a decree of the Senate, Senatusconsultum de Bacchanalibus, which is yet preserved (v. Wordsworth, Fragm. and Spec. p. 172 sq.); Liv. 39, 9, 3; 39, 12, 4; 39, 16, 10; 39, 18, 7 sq.; 39, 41, 6; Cic. Leg. 2, 15, 37; Tac. H. 2, 68.—Rarely in sing.: Bacchanal facere, Plaut. Mil. 3, 2, 43 Lorenz ad loc.; id. Bacch. 1, 1, 20; so, exercere, id Suppos Amph Tun' me mactes? v. 12: habere, in the abovementioned S. C.— Poet. : Bacchanalia vivere,to live in the manner of the Bacchantesto live riotously and wantonly Juv. 2, 3.
Ein ähnlicher Fall dürfte SATURNALIA sein. Dort sind auch COMPITALIA und VINALIA erwähnt, die sich aber von gewöhnlichen Adjektiven herleiten. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass auch Bacchanalia und Saturnalia wie gewöhnliche Adjektive einzustufen sind.
Ähnlich dürfte die Situation bei BACCHA sein. Hier ist zwar keine Variante klein geschrieben, aber es tauchen Pluralformen auf:
Baccha (old orthog. Baca; v. S. C. Bacch.; Bacca, Plaut. Aul. 3, 1, 4 Wagn.; Bacche, Ov. Tr. 4, 1, 41), ae, f., = βακχη; cf. also μαινας or υιας, I. a Bacchanet, a female attendant of Bacchus, who, in company with Silenus and the Satyrs, celebrated the festival of that deity with a raving madness carried even to insensibility, with an ivy crown upon her head, a fawn-skin upon her left shoulder, a staff wound with ivy in her hand, and with hair loose and flying wildly about, Plaut. Am. 2, 2, 71; id. Aul. 3, 1, 3; id. Cas. 5, 4, 9; id. Bacch. 3, 1, 4; 1, 1, 19; Varr. L. L. 7, § 87 Müll.; Ov. M. 4, 25; 6, 587 sq.; 9, 642; 11, 89; id. Tr. l. l.; id. H. 10, 48; id. F. 6, 507; Prop. 3 (4), 22, 33; Luc. 5, 74 (Matres Edonides, Ov. M. 11, 69; v. Bacchus).—Represented in paintings: Bacchas istas cum Musis Metelli comparas, Cic. Fam. 7, 23, 2: Bacchis initiare aliquem,to initiate into the festivals of Bacchus Liv. 39, 9, 4 Weissenb. ad loc.; 39, 10, 2; 39, 14, 8.—In a pun with Bacchis (q. v. II.): quia Bacchis, Bacchas metuo et Bacchanal tuom, Plaut. Bacch. 1, 1, 19; cf. id. ib. 3, 1, 4; v. Bacchis. —Hence, II. Deriv.: Bacchēus, a, um, adj., = βακχειος, relating to the Bacchœ or Bacchantes, Bacchantian : vox, Col. 10, 223: sanguis,spilt by them Stat. Th. 1, 328: bella, id. ib. 12, 791.
paedīa, ae, f. (παιδεία), die Lehre, v. der Arithmetik, Mart. Cap. 7. § 728 (griech. 6. § 578).
Ich würde meinen, dass paedia sowohl die personifizierte Lehre als auch "Lehre" in gewöhnlichem Sinn bedeuten kann. Darauf deutet auch der unbestimmte Artikel "a" in L&S hin.
Daher könnte es ein gültiges Wort sein.
Oder doch nicht? Sind hier wieder Literaturstudien nötig?