Ich bin jetzt auf ein Wort gestoßen, wo die Situation eine gewisse Ähnlichkeit mit ELOHIM aufweist:
Bei FAUNUS steht im R-Duden "röm. Feld- u. Waldgott". Obwohl hier kein Plural angegeben ist, handelt es sich offensichtlich um ein Synonym von FAUN. Das geht auch aus der Eintragung im U-Duden hervor: Faun, der; -[e]s, -e [lat. Faunus, H. u.] (röm. Myth.): gehörnter, bocksfüßiger, altrömischer Flur- u. Waldgott, ...
FAUNUS ist also nicht der Name eines bestimmten Gottes und müsste daher zulässig sein.
Sehr gut, Linhart! Es ist ja wohl offensichtlich, dass es so ist, wie du sagst. Obwohl das aus dem FAUNUS-Eintrag im RD selbst keineswegs hervorgeht. Und wer sich nicht mit altrömischen Glaubensfragen auskennt, sitzt dann da und weiß nicht weiter... Es ist halt schade, dass der RD nicht konsequent ist in der Ausformung seiner Einträge. Dass der RD eben nicht konsequent ist mit seinen Angaben zu Singular/Plural, dem müssten die "Offiziellen" bei Scrabble.de, die die Regeln bestimmen, Rechnung tragen. Ist FAUNUS denn offiziell zulässig? Und wenn ja/nein, mit welcher Begründung?
Ich habe eben eine Anfrage an den Schiri gesandt, weil es mich doch interessieren würde, was der sagt.
PS: So eine Zusatzliste mit den fraglichen Fällen, wie Vektor sie gerne hätte, wäre wirklich vonnöten.
Zur Klarstellung: Die Liste, von der ich spreche, sollte Fehler des RD aufzählen.
Eine Liste "begründete Einzelfallentscheidungen", die nicht im Widerspruch zu Regelment/RD-Eintrag stehen, aber aus beidem auch nicht zweifelsfrei ableitbar sind (sowas hat es ansatzweise ja schon gegeben), ist etwas anderes. Hier wäre eine konsequnte Nutzung der "individuellen Begründung" auf scrabble.de auch eine Möglichkeit.
Lt. Wikipedia ist FAUNUS zumindest ursprünglich tatsächlich ein ganz bestimmter Gott, dürfte aber später die Bedeutung "Waldgeist" bekommen haben. So ganz eindeutig ist die Sache also nicht.
Im "Gründlichen mythologischen Lexikon" von Benjamin Hederich (1770) ist dagegen der Plural FAUNI behandelt. (http://www.textlog.de/40820.html)
Im Reglement steht "Literarische, mythologische und religiöse Begriffe sind unzulässig, wenn sie eine einzige oder einzigartige Person oder Sache beschreiben". Die Relevanz der Pluralangabe folgt nur indirekt aus dem Passus "Zulässig sind ... Bezeichnungen, die mit Angabe der Pluralform verzeichnet sind." Meiner Meinung nach muss man also im Zweifelsfall andere Quellen heranziehen, um die Einzigkeit oder Einzigartigkeit festzustellen.
Das würde wiederum bedeuten, dass FAUNUS nicht zulässig wäre, weil im RD die Pluralangabe fehlt. Wobei wiederum zu hinterfragen ist, warum im RD die Pluralangabe fehlt, warum sich der RD nur auf die ursprüngliche (!) und nicht auf die spätere (!) Bezeichnung stützt, warum dann eine zusätzliche Angabe "Name" fehlt...
Wenn etwas mit Singular- und Pluralform verzeichnet ist, kann es schlecht "einzigartig" sein, daher ist diese "logische Richtung" eigentlich klar.
Wenn keine Pluralform angegeben ist, muss man hinterfragen, warum das so ist. Hierfür kann es durchaus mehrere Gründe geben (u.a. Nichtzählbarkeit, Beugungsformen sind klar, ...), "Einzigartigkeit" ist einer davon.
Es gilt also festzustellen, ob hier nun "Einzigartigkeit" der Grund ist oder ein anderes plausibles Argument für das Fehlen vorliegt.
Letzteres kann ich derzeit nicht erkennen und die Einzigartigkeit erscheint inhaltlich auch nicht abwegig, insofern halte ich FAUNUS für nicht scrabbletauglich.
Ich tendiere aufgrund unserer Diskussion inzwischen auch zu deiner Auffassung, Vektor. FAUNUS in der lateinischen Form ist dann wohl eher die Bezeichnung für das ursprünglich (!) Einzigartige, quasi ein Eigenname, wohingegen die eingedeutschte, pluralfahige Form FAUN wohl als Sammelbegriff für diese Art von Waldgöttern oder -geistern anzusehen ist.
Die Antwort vom Schiri kam dieses Mal ja extrem schnell:
Zitat von SchiriDer Scrabble-Schiedsrichter hat soeben Ihre Anfrage bearbeitet. Das von Ihnen angefragte Wort FAUNUS wurde als ungültig erkannt. Begründung: Es handelt sich bei dem Wort um einen Namen.