Beim Einklopfen der 7-buchstabigen F-Wörter des UD fiel mir beim Eintrag fraglos etwas auf:
RD <ohne weitere Angabe>
UD frag|los <Adv.>: ohne Frage, zweifellos: so ist es f. am besten
gWD frag|los <Adv.>: ohne Frage, zweifellos: so ist es f. am besten; Er zog einen Schlüssel aus der Hosentasche, der f. zum Schloss der Haustür gehörte (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, IV)
Bei fraglos handelt es sich um ein Adverb. Ich habe heute fraglose, fraglosem ff. aus dem Wörterbuch gestrichen. Offiziell ist fraglos dzt. gültig, obwohl der Schiri fragloses als ungültig beschieden hat.
Interessanterweise wird auf Canoonet fraglos als nicht steigerbares Adjektiv geführt. Bertelsmann weist fraglos zwar auch als Adjektiv aus, aber:
frag|los [Adj. , o. Steig.; nur als Adv.] ohne Zweifel, ganz bestimmt; das ist f. richtig; er ist f. der größere Dichter von beiden
Streiche die attributivischen Formen und die Steigerungsformen.
Zitat von GeroBeim Einklopfen der 7-buchstabigen F-Wörter des UD fiel mir beim Eintrag fraglos etwas auf: Interessanterweise wird auf Canoonet fraglos als nicht steigerbares Adjektiv geführt. Bertelsmann weist fraglos zwar auch als Adjektiv aus, aber: frag|los [Adj. , o. Steig.; nur als Adv.] ohne Zweifel, ganz bestimmt; das ist f. richtig; er ist f. der größere Dichter von beiden
Dass man Adverben durchaus als Adjektive klassifizieren kann, habe ich an anderer Stelle in diesem Forum bereits dargelegt. Im Deutschen gibt es kein Morphem zur Ableitung von Adverben aus Adjektiven, im Gegensatz etwa zum Französichen, Beispiel: rapide / rapidement oder Englischen: quick / quickly. Adjektive werden zwar adverbial gebraucht, stehen im Deutschen dann aber in der ungebeugten Grundform: Das Auto ist schnell. (Adjektiv, prädikativer Gebrauch im Prädikatsnomen) Das Auto fährt schnell. (Adjektiv, adverbialer Gebrauch = Adverb) Hier muss man streng genommen also zwischen Wortart und syntaktischer Funktion unterscheiden: Wortart: Adjektiv <=> syntaktische Funktion: Adverb
Daher sehe ich keinen Widerspruch in den Angaben bei Canoonet und Bertelsmann.
Zunächst bin ich der Meinung, dass sich die offiziellen Entscheidungsträger an die selbstgestellten Regeln halten sollten und hier die Info aus dem gWD umsetzen müssten, also "ungültig".
Von der sprachlichen Betrachtung hätte ich diesem "ungültig" spontan auch zugestimmt, allerdings gibt es Formulierungen, die mir dann doch nicht wirklich falsch erscheinen: "der fraglose Verfall der Sitten". Auch bei Substantivierung ist das "Störgefühl" nicht so recht vorhanden:
"Sind Sie bereit, das Fraglose in Frage zu stellen?" - "Der Sozialismus sei nämlich von seinen Funktionären als das Fraglose schlechthin gedacht worden" - und pholosophisch: "Weil das Fraglose und gerade es noch zweideutig und deswegen fragwürdig sein kann".
Insofern würde ich insgesamt sagen: ungültig, aber nur wegen der Foramlprüfung ...
canoo.net führt doch die gebeugten Formen explizit auf (so hatte ich Gero auch verstanden) und steht damit sehr wohl im Widerspruch zu UD/gWD/Bertelsmann.
Deine Beispielsätze mit den Substantivierungen sind ja sehr interessant, Vektor. Ich würde diese Formulierungen spontan von meinem Sprachgefühl her nicht direkt als falsch empfinden. Was tun? Hast du deine Beispiele aus dem Internet oder selbst konstruiert?
Formal wären aber - wie du schon sagst - UD und gDW massgebend für die Unzulässigkeit der besagten Formen.
Ich hatte Canoonet vorhin nicht konsultieren können, sondern nur auf Geros Posting geantwortet. Ich werde das bei nächster Gelegenheit natürlich nachholen.
Vom subjektiven Sprachgefühl würde ich Vektor zustimmen, deswegen habe ich ja fraglose ff. bislang auch als Adjektiv geführt. Aber Regel bleibt Regel und wenn hier UD bzw. (das identische) gWD aber Adverb angeben, dann bleibt halt keine andere Wahl.