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Dieses Thema hat 2 Antworten
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Vektor Offline



Beiträge: 1.066

19.07.2010 22:06
schwärer Fall Zitat · Antworten

Heute bin ich im Grammatik-Duden auf das mir bislang unbekannte Verb "schwären" gestoßen, dass gleich mehrere Duden-Widersprüchlichkeiten offenbart:

Im G-Duden ist es unter den starken/unregelmäßigen Verben aufgeführt, wobei die starken Beugungsformen (schwor, schwöre, geschworen) glücklicherweise nicht scrabblerelevant sind, da sie problemlos von "schwören" abgeleitet werden können.
Ansonsten hätten wir ein Problem gehabt, denn der R-Duden liefert keinen Hinweis auf uinregelmäßige beugung und der U-Duden schreibt sogar explizit, dass es sich um ein schwaches Verb handelt ...

Aus unserer Sicht spannender ist, dass der G-Duden die sonst übliche Angabe der Form in der 2. Pers. bei diesem Verb unterlässt; kann man daraus folgern, dass es nur in der 3. Pers. zu verwenden ist? Sieht eigentlich so aus - dann wäre aber SCHWÄRST nicht mehr gültig ...
Weder R-Duden noch U-Duden liefern einen Hinweis auf "Unpersönlichkeit"; inhaltlich liegt sie irgendwie nahe, aber würde das dann nicht auch auf "eitern" zutreffen?!

Gero Offline




Beiträge: 2.799

20.07.2010 06:46
#2 RE: schwärer Fall Zitat · Antworten

Interessant!

Hier hilft das GWD in seiner Auflistung der starken Verben weiter:

schwären (es schwärt‚ es schwärte (veraltet: (es hat) geschwärt
veraltet: schwiert; schwäre!
schwor
(veraltet: geschworen)
veraltet: schwier!)

Offensichtlich hat sich die Dudenredaktion entschlossen, die veralteten Formen (hier war auch der persönliche Gebrauch statthaft - siehe Imparativ!) in den Auflagen des RD/UD zu streichen.

Zitat

Aus unserer Sicht spannender ist, dass der G-Duden die sonst übliche Angabe der Form in der 2. Pers. bei diesem Verb unterlässt; kann man daraus folgern, dass es nur in der 3. Pers. zu verwenden ist? Sieht eigentlich so aus - dann wäre aber SCHWÄRST nicht mehr gültig



Heikel! Letztlich würde des dazu führen, dass z.B. die zweiten Personen aller Verben, wo RD oder UD als Beugungsbeispiel eine Form mit es angibt, auf den Prüfstand zu stellen wären. Das sind beileibe nicht nur die unpersönlichen Verben.

Andererseits gibt es unstrittig auch defekte Verben, wo die Angabe auf eingeschränkte Beugbarkeit fehlt. Du schwanst sicherlich, was ich meine ...


Download: Geros Superdic, was sonst! | Discussion: Forum | News: Twitter | ... und im übrigen bin ich der Meinung, dass Wordfinder beim online-Spiel pfui sind!

Vektor Offline



Beiträge: 1.066

20.07.2010 08:53
#3 RE: schwärer Fall Zitat · Antworten

Interessanterweise gibt's bei schwären ja gar kein Beugungsbeispiel in RD/UD.

Die Scrabblerelevanz der starken Beugung von "schwären" habe ich gestern übersehen: Die Form "schwier" und was damit zusammenhängt, wäre ja doch relevant.

Der G-Duden kenn zudem die Form "spies" statt "speiste", wohingegen der RD einzig und allein "gespiesen" als Schweizer Sonderform aufführt!

Umgekehrt kennt der R-Duden die dem G-Duden unbekannte Form "geschnoben" (von "schnauben").


Da der R-Duden in diesen Fällen regelmäßig Angaben macht (anders als bei der Pluralfähigkeit ...), ist es vermutlich angebracht, hier allein die R-Duden-Angaben als relevant anzusehen (denn derjenige, der ein Wort im R-Duden prüft, kommt ja zB bei "schwären" gar nicht auf die Idee, noch irgendwo nach starken Beugungsformen zu suchen).
Bei "gleißen" ("gliss" im gWD; nicht im G-Duden aufgeführt) wurde ja bislang auch entsprechend entschieden.


Dies sollte dann auch in einer eindeutigen Regel zum Ausdruck kommen!

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