Im Gegensatz zum Eintrag bei "Miss" stehen bei "Mister" und "Mistress" keine Beugungsformen, sondern nur der Verwris auf die jeweilige Abkürznung, wo dann ein "nur mit Eigennamen" steht. Lassen sich dann Genitiv/Plural bilden? Bezieht sich die Einschränkung nur auf die Abkürzung?
Beim "Mister" könnte amn die fehlenden Angaben erklären, da "-er"-Wörter keiner zusätzlcihen Erklärung bedürfen; aber das fehlen der Angaben bei "Mistress" lässt diese Interpretation wackeln. MISTERN wird offiziell derzeit anerkannt; im S-Duden sieht es nach Ungültigkeit aus ...
Mister ist pluralfähig, Mistern ist offiziell gültig. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass die Verbindung mit Eigennamen nur für die Abkürzung gilt. Der UD ist hier ganz hilfreich:
1. engl. Anrede für einen Mann in Verbindung mit dem Namen (Abk.: Mr., engl. Mr).
2. a) <in Verbindung mit einem Orts- od. Ländernamen> Titel für den Sieger in einem Schönheitswettbewerb: M. Universum;
b) (scherzh.) Titel für einen Mann, der die Verkörperung von etw. darstellt: M. Tagesschau.
Im Sinne der Definition 2b wäre Mister als Titel scrabblefähig. Wieder mal ein Fall, der belegt, wie wichtig es ist, dem RD ein geeignetes Ersatzmedium zur Klärung strittiger Fälle zur Seite zu stellen ...
Mistress fehlt leider im UD. Pluralfähig? Bislang führe ich im Dic nur Mistress. Canoonet bejaht mit Mistresses den Plural. M.E. korrekt, damit wäre Mistress scrabblefähig.
Die fehlende Beugungsangabe im RD ist ärgerlich, erinnert mich an das berühmte Wadl in der 24.Auflage, da gab es auch keine Beugungsangabe. Aber auch in der 25.Auflage gibt es solche Fälle. Spontan fällt mir hier Mausi ein: Gestern haben sie Mausis Lieblingslied im Radio gespielt. Wüsste nicht, was hier falsch sein sollte. Wenn überhaupt, könnte man Zweifel bei Mausi wegen (Kose-)Name anmelden. M.E. sollten Kose- und Scherzwörter per Reglement als erlaubt gelten. Mal sehen, ob sich hier was tut ... :-)
bleibt die Frage, ob die Pluralfähigkeit von "Mister" besser belegbar ist. Der U-Duden spricht ja auch nicht dafür, "o. Art." würde ich eher als gegenteiliges Indiz sehen. Allerdings darf man bei "-er"-Substantiven im R-Duden in der Regel von "der; -s, -" ausgehen. Gilt das hier auch? Verweis auf die Abkürzung und "o. Art." sprechen dagegen.
Ich möchte die Frage nach MISTERS und MISTERN wieder aufgreifen. Mir ist nämlich aufgefallen, dass im UD auf Master verwiesen wird, wobei aber bei Master als Beugungsangabe "-s, -" steht:
Zitat von UDMis|ter < o. Art. > [engl., Nebenf. von: master, ↑Master]:
1. engl. Anrede für einen Mann in Verbindung mit dem Namen (Abk.: Mr., engl. Mr).
2. a) < in Verbindung mit einem Orts- od. Ländernamen: > Titel für den Sieger in einem Schönheitswettbewerb: M. Universum;
4. (Technik) Teil einer technischen Anlage, der die Arbeitsweise (2) eines anderen Teils od. mehrerer anderer Teile od. der gesamten Anlage entscheidend beeinflusst.
Auch im RD findet man bei Master diese Beugungsangabe, die bei Mister fehlt. Das sehe ich als einen Hinweis darauf, dass bei Mister keine Beugung möglich ist.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie man z.B. MISTERS als Titel und ohne Artikel verwenden soll.
Man sagt doch z.B. "Mister Universums Lächeln entzückte sie". Hier wäre doch "Misters" eindeutig falsch, oder?
Kann jemand von euch einen korrekten Satz mit "Misters" oder "Mistern" formulieren (wohlgemerkt ohne Artikel und als Titel)?
Morgen ist die Wahl des Mister Universums. Die aus Mistern der Vorjahreswahlen zusammengesetzte Jury hat bei über 100 Bewerbern die Qual der Wahl.
Es stellt sich aber die Frage, ob Mister überhaupt gültig ist. Der RD verweist hier auf Mr. und Mr. ist demnach eine Anrede in Verbindung mit Eigennamen. Damit wäre Mister wie Ibn oder Fra als ungültig zu bewerten. Ob man hier MISTER als gültiges Scherzwort (siehe UD: Mr. Universum) betrachten kann, ist sehr fraglich. Wenn der RD ein k.o.-Kriterium für die Gütligkeit angibt, dann bedarf es eigentlich keiner zur Klärung dienlichen Ersatzkompendien mehr.
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Aha, das ist ein neuer Aspekt, dass Mister vielleicht überhaupt ungültig ist. Dann müsste aber Mistress ebenfalls ungültig sein.
Deine Beispielsätze sind zwar sehr schlau konstruiert, aber wirklich überzeugend sind sie für mich trotzdem nicht. Insbesondere hast du im ersten Satz einen Artikel verwendet. Das kommt mir zwar grundsätzlich richtig vor, widerspricht aber dem für den ganzen UD-Eintrag gültigen "o. Art.".
Jedenfalls ist die Sache in meinen Augen alles andere als klar.
Der erste Satz ist eigentlich nur dem besseren Verständnis wegen vorangestellt. Man kann ihn auch UD-konform formulieren:
Morgen wird Mister Universum gewählt ...
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