die Diskussion war sehr befruchtend und konstruktiv! Ich komme nach allem Pro und Contra zu folgendem Fazit:
Man muss wohl zwischen standardsprachlich und umgangssprachlich unterscheiden. Der eher allgemein gehaltene Hinweis im RD interpretiere ich als eher umgangssprachlich orientiert, die Hinweise im RuGD bzw. UD sind wohl eher standardsprachlich zu interpretieren. Insofern habe ich mit Formen wie STÜCKWEISER keine Probleme, zumal das Reglement im Scrabble ja auch nicht umgangssprachliche Formen (wie z.B. diverse Varianten der E-Elision) toleriert. Nachdem der RD zudem eine Information liefert, entfällt die Notwendigkeit, hier auf ein Ersatzmedium ausweichen zu müssen.
Das Verbot der attributiven Verwendung von Adjektiven mit -erweise als Endung allerdings macht Sinn. Es wäre kein klugerweises Vorgehen, solche Formen aufzuführen. Glücklicherweise ist dieses Adverb zu lang, als dass es sich lohnen würde, hier eine Diskussion zu führen ...
Klopfst du dann also sämtliche Beugungsformen sämtlicher attributiv gebrauchten Adverbien auf -weise in die Standardkategorie RD ein, während du die Beugungsformen sämtlicher von Adjektiven abgeleiteten Adverbien auf -erweise nicht ins Superdic aufnimmst? Habe ich dich richtig verstanden?
Zitat von GeroEs wäre kein klugerweises Vorgehen, solche Formen aufzuführen. Glücklicherweise ist dieses Adverb zu lang, als dass es sich lohnen würde, hier eine Diskussion zu führen ...
Na wart nur ab, bis wir in der neuen 3D-Version mal im Netzwerk Superscrabbeln! Dann wird nichts mehr zu lang sein!!!
Beim Lesen des Konzepts eines Berichts über ein Praktikum stieß ich auf folgende Formulierung: „Mein ersatzweiser Ausbilder und ich fuhren zu einem Kunden.“ Der neue Ausbilder hatte den Satz folgendermaßen verbessert: „Mein ersatzweise Ausbilder und ich fuhren zu einem Kunden.“ Letztere Version ist meiner Meinung nach definitiv falsch. Bei der anschließenden Diskussion im Kreise der Mitarbeiter fanden sich dennoch einige, die ersatzweise anstatt ersatzweiser als in diesem Zusammenhang richtige Schreibweise deklarierten.
Um durch die nun entstandene Unsicherheit das hervorragende Betriebsklima nicht zu beeinträchtigen (richtig ist: um nun zu wissen, wer Recht hat), bitte ich um Klärung.
Antwort
Sehr geehrter Herr M.,
um es gleich vorwegzunehmen: niemand hat recht. Weder mein ersatzweiser Ausbilder noch mein ersatzweise Ausbilder sind im Standarddeutschen akzeptierte Formen. Die Begründung ist etwas komplizierter:
Die mit -weise gebildeten Wörter sind eigentlich Adverbien, d. h. sie bestimmen Verben. Zum Beispiel:
Diese Adverbien können unter bestimmten Umständen auch wie Adjektive vor einem Substantiv stehen und dann wie Adjektive gebeugt werden. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn das Substantiv, das sie bestimmen, die Verbhandlung ausdrückt:
Beim Wort Ausbilder handelt es sich zwar auch um ein von einem Verb abgeleitetes Substantiv, es bezeichnet aber nicht die Handlung, sondern den Handelnden. Deshalb kann das Adverb ersatzweise nicht wie ein Adjektiv vor ihm stehen.
NICHT: ein ersatzweiser Ausbilder NICHT: ein stichprobenweiser Prüfer NICHT: ein ansatzweiser Plan NICHT: stufenweise Stromschnellen
Es ist ebenfalls nicht möglich, von der Wortgruppe ersatzweise ausbilden als Ganzes mit der Endung -er ein Wort abzuleiten:
NICHT: ein ersatzweise Ausbilder NICHT: ein Ersatzweiseausbilder o. Ersatzweise-Ausbilder
Anstelle von mein ersatzweise Ausbilder oder mein ersatzweiser Ausbilder sollte deshalb eine andere Formulierung verwendet werden. Zum Beispiel:
mit meinem Ersatzausbilder
oder vielleicht besser:
mit dem stellvertretenden Ausbilder mit dem Stellvertreter meines Ausbilders mit dem Nachfolger meines Ausbilders mit meinem neuen Ausbilder