Momentan bin ich mit einer größeren Revision meines SuperDics befasst. Dies betrifft vor allem die Steigerung von Adjektiven. Ursächlich dafür war unter anderem der Umstand, dass nun über Duden online ein zusätzliches Abfragemedium zur Verfügung steht.
Um es vorweg zu sagen: da ist nicht alles Gold bzw. gelb, was glänzt. Manche angegebenen Steigerungsformen sind mehr als fraglich und sind m.E. mit Vorsicht zu geniessen. Seitens der Dudenredaktion wurde selbst eingeräumt, dass hier in einigen Fällen nachzubessern ist. Insgesamt gesehen komme ich zu dem Fazit, dass Canoonet hier einen Tick besser bzw. zuverlässiger ist, obgleich auch hier manche "Kröten" schlummern ...
Doch darum geht es nicht. Mir fiel auf, dass die Dudenredaktion den E-Einschub im Superlativ bei den auf -ind endenden Adjektiven nicht mehr obligatorisch, sondern fakultativ betrachtet.
Als Beispiel fand ich hier die Adjektive
blind gelind geschwind lind
Sowohl LINDSTE als auch LINDESTE gölten demnach als richtig, bislang ist hier der E-Einschub Pflicht.
Ich vermute mal, dass dies vor allem umgangssprachlich bedingt ist. Möglicherweise auch deswegen, weil der Trend immer mehr dazu übergeht, dass E aus Gründen der Sprachökonomie zu "verschlucken". Hinzu kommt, dass in dieser Frage selbst Uneinigkeit bei den Experten besteht, auch innerhalb der Dudenredaktion!
Ich vermute mal, dass es sich hier nicht um die forschste oder die forscheste von Geros Prognosen handelt ...
Gero
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...wobei mir persönlich die Konsonantenhäufung -ndst- ohne e-Einschub beim Superlativ der Adjektive auf -ind aufgrund der schwer auszusprechenden Lautung wenig behagt...
Bezüglich der Adjektive auf -d, -t, -s, -sch usw. gibt es doch in der Duden-Grammatik eine ziemlich eindeutige Regelung (Randnummer 500).
Ich würde mit Formen wie BLINDSTE etc. bis zur nächsten Auflage der Duden-Grammatik warten. Die letzten beiden Auflagen sind 2005 und 2009 erschienen. Vielleicht dauert es also gar nicht mehr so lange bis zur nächsten. Bin schon gespannt.
Bezüglich der Adjektiv auf -d, -t, -s, -sch usw. gibt es doch in der Duden-Grammatik eine ziemlich eindeutige Regelung (Randnummer 500).
Der Fall ist hier m. E. nicht so einfach, da hier die Endung auf Vollvokal (i) und Konsonantengruppe (-nd) genauso angenommen werden könnte. Da würde dann Punkt iii greifen.
Aber Einpflegen werde ich diese Formen vorerst nicht - da sind noch zu viele Fragen offen.
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Im Prinzip hast du natürlich recht, aber ich denke, die Regelung unter Punkt (iii) ist sinnvollerweise nur anzuwenden, wenn Punkt (i) nicht greift. Sonst würde ja ein Widerspruch vorliegen. Z.B. ist unter Punkt (i) "bunteste" angeführt. Das könnte man auch als Vollvokal "u" plus Konsonantengruppe "nt" auffassen, und dann müsste es nach Punkt (iii) "buntste" heißen.