Im L&S-Artikel zu ALTERUTER verstehe ich nicht, was "obliq. cas." zu bedeuten hat. Ich habe zwar den englischen Wikipedia-Artikel "Oblique case" angesehen, werde aber nicht klug daraus.
Zitat von L&Saltĕr-ŭter, altĕrūtra (more freq. than altera utra), altĕrūtrum (more freq. than alterum utrum), adj. (in the obliq. cas. arch. alterutrius, alterutri, etc.; cf. Prisc. p. 667; 693 P.; gen. and dat. f. alterutrae, Charis. p. 132 ib.). I. One of two, the one or the other, either, no matter which (rare but class.): AD. ALTERVTRVM. SIBI. REDD( iderunt ), Carm. Fr. Arv. 28: video esse necesse alterutrum, Cic. Div. in Caecil. 18: si in alterutro peccandum sit, malo viderinimis timidusquam parum prudens, id. Marcell. 7; so id. Fam. 6, 3; 9, 6; id. Att. 10, 1; Cael. ap. Cic. Fam. 8, 8 fin. : Alterutrum velox victoria fronde coronet, * Hor. Ep. 1, 18, 64; Nep. Dion, 4, 1.—With both parts declined (prob. only in the two foll. exs.): alteriusutrius causā, Cato ap. Prisc. p. 693 P.: longitudo alteriusutrius, Cic. Prot. Fragm. ib.— II. = uterque, both : necessarium fuit alterutrum foris et sub dio esse, Col. praef. 12.
Ich würde gerne wissen, welche Formen durch das "etc." dazukommen. Derzeit habe ich außer den regulären Formen von alteruter, -tra, -trum nur noch alterutrius in der Liste.
Bussinchen, kannst du mir da helfen?
(P.S.: Jetzt habe noch alteriusutrius aufgenommen, aber das ist für Scrabble wohl kaum relevant: 14 Buchstaben!)
Es ist so, lieber Linhart, dass man den Nominativ, den Fall, in dem das Subjekt des Satzes steht, als casus rectus bezeichnet. (Das ist sozusagen der aufrechte, gerade Fall, d.h. der ungebeugte Fall). Im Gegensatz dazu werden alle Fälle, die eben nicht Nominativ sind und in denen die Objekte des Satzes stehen, als casus obliqui bezeichnet. (Das sind also die schiefen, die gebeugten Fälle. Der Vokativ als reine Anredeform gehört nicht dazu, weil der ja keine Objektfunktion hat.) "gebeugt" bedeutet an sich auch nichts anderes, als dass sich das das entsprechende Wort "neigt", sich "anlehnt", "schief" wird. Vgl. hierzu am besten nicht den englischen, sondern den deutschen Wikipedia-Artikel, und warum nicht auch gleich den lateinischen...
Also:
Nominativ = casus rectus --> Subjekt Genitiv = casus obliquus --> Objekt Dativ = casus obliquus --> Objekt Akkusativ = casus obliquus --> Objekt Ablativ = casus obliquus --> Objekt
Der englische Wikipedia-Artikel, den ich nur mal schnell überflogen habe, scheint mir vor allem deshalb verwirrend zu sein, weil es im Englischen außer in Überbleibseln wie etwa der Flexion der Personalpronomen (I - me, he - him, she - her, we - us usw.) gar kein Kasussystem mehr gibt, wo der Unterschied zwischen casus rectus und obliquus deutlich hervorgehen würde.
Hier im Fall ALTERUTER geht es darum, ob beide Komponenten dieses zusammengesetzten Pronominaladjektivs in allen anderen Fällen als dem Nominativ, also in den Casus obliqui, gebeugt werden oder ob nur die Komponente UTER gebeugt wird, während der Teil ALTER ungebeugt bleibt.
In the obliq. cas. arch. alterutrius, alterutri, etc --> würde folgendes Paradigma implizieren:
alteruter altera utra alterum utrum altrius utrius (altriusutrius) alteri utri alterum utrum alteram utram alterum utrum altero utro altera utra altero utro
Ob nun Getrenntschreibung oder Zusammenschreibung korrekt ist, kann ich im Moment nicht sagen. Ich sollte, sobald ich dazu komme, mal Priscian konsultieren!