Wie sollen wir mit L&S-Artikeln umgehen, wo "only in" steht, wie z.B.:
Zitat compăvĭo, īre, v. a.; only in perf. part. pass. : compăvītus, a, um, beaten, App. M. 7, p. 197, 24 (al. aliter).
Der bisherigen Praxis würde es entsprechen, wenn ich hier compavio ohne Beugungsformen aufnehme, und dann natürlich compativus mit allen Formen eines Adjektivs.
Oder sollten wir compavio auch weglassen?
(In meiner Textfile-Version von L&S kommt "only in" 942-mal vor, aber natürlich oft in anderer Bedeutung, z.B. "only in Cic.")
Laut Grundsatzentscheidung müssten nur die zwei lemmatisierten Formen compavio und compavire als "Null-legomena" in die Kategorie 4 der Hapax legomena eingepflegt werden (keine anderen Beugungsformen), die belegten Partizipformen compăvītus, a, um mit dem gesamten adjektivischen Beugungsparadigma hingegen in die Standardkategorie.
Oder nicht?
Natürlich können wir jederzeit überlegen, ob unsere Grundsatzentscheidung vernünftig war und ist, und diese gegebenenfalls revidieren. Ich glaube aber, diese Entscheidung war gar nicht so schlecht. Oder? Irgendeinen Modus vivendi muss man ja finden... Und der wird immer ein Kompromiss bleiben...
Bei BINUS habe ich jetzt alle Singular-Beugungsformen in der Kategorie 4, also nicht nur BINUS, BINA, BINUM, sondern auch BINE und BINO. (Ich hoffe, dass ich unsere diesbezügliche Diskussion richtig verstanden habe.)
Analog müsste ich dann alle Formen des Präsensstammes von COMPAVIO in die Kat. 4 aufnehmen. Der Eintrag "compăvĭo, īre, v.a." besagt ja eigentlich, dass L&S der Ansicht sind, dass alle diese Formen als gültig angesehen werden, auch wenn sie nirgends belegt sind. Der Eintrag sieht ja genauso aus, wie bei einem beliebigen Verb, von dem es nur die Formen des Präsensstammes gibt. Hier ist ein Beispiel:
Zitat von L&Sămylo, āre, v. a. [amylum], to mix with starch (only post-class.): jus, Apic. 7, 6: lac, Cael. Aur. Tard. 2, 13.
Ich denke, das würde auch unserem Grundsatz entsprechen, der da lautet:
Zitat von Lemmatisierte Einträge von Wortformen, die als solche ungebräuchlich warenIm Laufe der Diskussion zum Lemmaeintrag BINUS,-A,-UM kamen Linhart und ich zu dem Schluss, dass es sinnvoll ist, zwar lemmatisierte, aber unbelegte Wortformen mitsamt den dazugehörigen von L&S logisch erschlossenen und von L&S als gültig zu betrachtenden unbelegten Beugungsformen ebenfalls in die Kategorie 4 der Hapax legomena einzupflegen
Bei mit einem Stern versehenen Verben kommt es ziemlich häufig vor, dass sie in dieser Weise in L&S eingetragen sind. Hier ist ein Beispiel:
Zitat von L&S*fāno, āre, v. a. [fanum], to dedicate, consecrate : quod sacrificio quodam fanatur, id est ut fani lege sit, Varr. L. L. 6, § 54.
In diesen Fällen habe ich derzeit alle Formen des Präsensstammes im latin.dic, und das halte ich auch nach wie vor für richtig.
Du hast völlig Recht, Linhart - warum bin ich nur so unkonzentriert? Ich widerspreche mir ja selbst, wenn ich auf die Grundsatzentscheidung verweise und im selben Atemzug sage, dass nur "die zwei lemmatisierten Formen compavio und compavire als "Null-legomena" in die Kategorie 4 der Hapax legomena eingepflegt werden (keine anderen Beugungsformen)" sollen. Gleichzeitig mache ich dir damit Extraarbeit, wenn du mich dauernd auf meine Inkonsequenz hinweisen musst. Entschuldige bitte...
Pflege also das gesamte Paradigma des Präsensstammes von compavire in die Kategorie 4 ein, wie du ganz richtig vorgeschlagen hast.
Me quidem earum rerum pudet!
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Zu BINUS, BINA, BINUM:
Und was ist mit der Akkusativ-Singular-feminin-Form BINAM ? Hast du die auch in Kategorie 4 drin?
Man spricht im Allgemeinen vom "zerstreuten Professor". Ich bin unkonzentriert, sprich: zerstreut. Du warst ausnahmsweise im Fall BINAM auch mal zerstreut. Ergo sind wir beide Professoren, nur mit dem kleinen Unterschied, dass du ein richtiger Professor bist!
Prima, dass BINAM auch drinsteht. Dann ist ja alles in Butter!