ap-plumbo (adp-), āre, v. a., to apply lead to, to solder; only found in the part. perf. : vas, Scrib. Comp. 271: statua, Dig. 47, 12, 2; so ib. 19, 1, 17, § 8; 6, 1, 23.
Einerseits wird das Perfekt und PPP gar nicht angeführt, und andererseits steht, dass dieses Verb nur im PPP gefunden wurde. In der Spellcheckerliste steht nur das PPP, aber wir haben ja festgelegt, dass Stichworte auf jeden Fall ins latin.dic kommen. Was machen wir da nun?
Ja, das ist wirklich blöd! Dass wir uns aber auch dauernd mit solchen merkwürdigen, benutzerunfreundlichen, L&S-Artikeln rumschlagen müssen...!!! Andererseits bewundere ich dich, wie du immer wieder diese Problemfälle herauspickst! Das machst du echt ganz hervorragend, Linhart!
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Wenn wir uns auf unsere Grundsatzentscheidung Lemmatisierte Einträge von Wortformen, die als solche ungebräuchlich waren berufen, müssen wir den Infinitiv und das gesamte Konjugationsparadigma des Präsensstamms als sogenanntes "Null-legomena" in die Kategorie 4 der Hapax legomena einpflegen. Ich halte unsere Grundsatzentscheidung nach wie vor für einen gangbaren Weg.
Ich werde mal recherchieren, welche PPP-Formen tatsächlich belegt sind, und melde mich wieder, sobgald ich etwas (oder auch nichts) Brauchbares gefunden habe.
Mal schauen, wer/was mit Scrib. Comp. und mit Dig. gemeint ist... Spontan fallen mir zu diesen Abkürzungen nämlich keine Autoren ein...
ap-plumbo (adp-), āre, v. a., to apply lead to, to solder; only found in the part. perf. : vas, Scrib. Comp. 271: statua, Dig. 47, 12, 2; so ib. 19, 1, 17, § 8; 6, 1, 23.
Zunächst will ich die drei Belege aus den Digesten zeigen, weil die relativ leicht aufzufinden waren...
Dig. 47.12.2 Ulpianus 18 ad ed. praet. Si sepulchrum quis diruit, cessat aquilia: quod vi tamen aut clam agendum erit: et ita de statua de monumento evolsa celsus scribit. idem quaerit, si neque adplumbata fuit neque adfixa, an pars monumenti effecta sit an vero maneat in bonis nostris: et celsus scribit sic esse monumenti ut ossuaria et ideo quod vi aut clam interdicto locum fore.
Dig. 19.1.17.8 Ulpianus 32 ad ed. Castella plumbea, putea, opercula puteorum, epitonia fistulis adplumbata (aut quae terra continentur, quamvis non sint adfixa) aedium esse constat.
Dig. 6.1.23.5 Paulus 21 ad ed. Item quaecumque aliis iuncta sive adiecta accessionis loco cedunt, ea quamdiu cohaerent dominus vindicare non potest, sed ad exhibendum agere potest, ut separentur et tunc vindicentur: scilicet excepto eo, quod cassius de ferruminatione scribit. dicit enim, si statuae suae ferruminatione iunctum bracchium sit, unitate maioris partis consumi et quod semel alienum factum sit, etiamsi inde abruptum sit, redire ad priorem dominum non posse. non idem in eo quod adplumbatum sit, quia ferruminatio per eandem materiam facit confusionem, plumbatura non idem efficit. ideoque in omnibus his casibus, in quibus neque ad exhibendum neque in rem locum habet, in factum actio necessaria est. at in his corporibus, quae ex distantibus corporibus essent, constat singulas partes retinere suam propriam speciem, ut singuli homines singulae oves: ideoque posse me gregem vindicare, quamvis aries tuus sit immixtus, sed et te arietem vindicare posse. quod non idem in cohaerentibus corporibus eveniret: nam si statuae meae bracchium alienae statuae addideris, non posse dici bracchium tuum esse, quia tota statua uno spiritu continetur.
Etwas schwieriger gestaltet sich leider die Suche nach dem Beleg bei Scribonius (Scrib. Comp. 271).
Auf der Seite http://www.summagallicana.it/lessico/s/S...rgo.htm#inglese, wo die Compositiones des Scribonius in der Fassung der Teubner-Ausgabe von Georgius Helmreich wiedergegeben werden, findet sich nämlich kein Wort mit der Buchstabenfolge -plumb-. Gibt man in die Suche "umb" ein, so finden sich auch nur sechs Treffer, von denen nur drei lateinisch sind, die anderen sind englisch; aber APPLUMB- oder ADPLUMB- ist nicht dabei. Gefunden werden die Wörter incumbat und palumbi.
Auf http://forumromanum.org/literature/scrib...tiones.html#271, wo die Textstelle 271 abgerufen wird, ist es dasselbe - kein Wunder, denn auch der Scribonius-Text auf dieser Webseite basiert auf der obengenannten Teubner-Ausgabe. Offenbar hat sich Georgius Helmreich für irgendeine andere Lesart entschieden, sodass das Wort ad-/ap-plumb- gar nirgends aufscheint.
Erschwerend kommt hinzu, dass keine ordentliche Nummerierung kleinerer Textpassagen zur leichteren Auffindung der Textstelle vorliegt.
So auch im Google-Book, das ich hier gefunden habe: http://books.google.se/books?id=XXauaV6W...q=plumb&f=false. Hierbei handelt es sich um die Ausgabe von Simon Siluius (1528). Leider gibt es dort nicht einmal ordentliche Seitenzahlen; eine 271 findet man nirgends. Durch systematisches Vergleichen mit der Struktur und dem Aufbau des Textes der Webseite http://forumromanum.org/literature/scrib...tiones.html#271, die ja die Seite 271 darstellt, bin ich in dem sehr schwer zu handhabenden Google-Book schließlich doch fündig geworden, und zwar ganz am Ende:
Belegt ist also, wenn diese von Siluius gewählte Lesart richtig ist, die Form ADPLUMBATO.
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Die Compositiones des Scribonius Largus in der Ausgabe von Simon Siluius (1528):
Ich habe festgestellt, dass im Georges kein Eintrag des Lemmas ap-plumbo (adp-), āre in der Zitierform der 1. Pers. Sing. Ind. Praes. vorhanden ist, wohl aber ein Stichworteintrag für das Partizip Perfekt Passiv, das dadurch eher adjektivischen Charakter erhält.
Zitat von Georges auf http://www.zeno.org/Georges-1913/A/applumbatus[513] applumbātus, a, um (ad u. plumbo), mit Blei angelötet od. verlötet, statua, Ulp. dig. 47, 12, 2: vas, Scrib. 271 extr.
Wenn es wirklich nur die Belege gibt, die im L&S und im Georges aufgeführt sind, dann dürften streng genommen nur die Formen ADPLUMBATA, ADPLUMBATUM und ADPLUMBATO ins Dic aufgenommen werden.
• Da wir aber nicht überprüfen können, ob es nicht noch mehr Belege von anderen Beugungsformen gibt, • da Georges das Beugungsschema des Adjektivs/Partizips applumbātus, a, um wie üblich und ohne Einschränkungen angibt, • und da sich auch aus den Angaben im L&S nichts anderes ergibt, --> schlage ich vor, das Partizip applumbātus, a, um mit dem gesamten Deklinationsparadigma der a- und o-Deklination für dreiendige Adjektive in die Standardkategorie einzupflegen.
Im Georges gibt es einen Generalverweis [147] adp... Alle so anfangenden Wörter suche man unter app....
Ebenso im L&S: adp-. Words beginning thus, v. under app-.
Außerdem lautet der Lemmaeintrag im L&S: ap-plumbo (adp-), āre, v. a.,
Daher schlage ich vor, auch die Formen mit D adplumbātus, a, um mit dem gesamten Deklinationsparadigma der a- und o-Deklination für dreiendige Adjektive in die Standardkategorie einzupflegen.
Gemäß unserer Grundsatzentscheidung Lemmatisierte Einträge von Wortformen, die als solche ungebräuchlich waren müssen nun aber auch alle Formen des Präsensstammes und des Infinitivs Präsens ins latin.dic eingepflegt werden, auch wenn es widerstrebt. Da diese jedoch laut L&S' eigener Aussage überhaupt nicht belegt sind, schlage ich vor, diese "Null-legomena"-Formen in Übereinstimmung mit dem zweiten Teil der genannten Grundsatzentscheidung allesamt in die Kategorie 4 einzupflegen.
Ergo:
APPLUMBO, -ARE und ADPLUMBO, -ARE sind mit dem gesamten Konjugationsparadigma des Präsensstammes inkl. Infinitiv gültig, werden aber in die Kategorie 4 eingepflegt.
APPLUMBATUS,-A,-UM und ADPLUMBATUS,-A,-UM sind wie jedes andere gewöhnliche dreiendige Adjektiv mit dem gesamten Deklinationsparadigma der a- und o-Deklination gültig und werden in die Standardkategorie aufgenommen.
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Wärst du mit meinem Urteil einverstanden, Linhart?
Ja, das scheint mir die einzig vernünftige Lösung zu sein. Ich kenne das ja auch von der deutschen Wortliste, dass man manchmal etwas aus Prinzipientreue akzeptieren muss, auch wenn es einem widerstrebt.
Das Problem ist, dass wir - wenn wir diesem Prinzip nicht treu bleiben wollten - grundsätzlich bei jedem einzelnen Wort recherchieren müssten, wie es mit den Belegen aussieht, um entscheiden zu können, welche Wortformen es wirklich gegeben hat und welche nicht, bzw. welche belegt sind und welche nicht. Schier ein Unding für uns mit unseren begrenzten Mitteln...
Klar, man könnte alle anderen Beugungsformen von ADPLUMBATA, ADPLUMBATUM und ADPLUMBATO ebenfalls als "Null-legomena" betrachten und zusammen mit dem Präsensstamm in die Kategorie 4 verfrachten. Doch dann - sehe ich ein - ist das für den Scrabbler überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.
Wahrscheinlich haben sich L&S und Georges auch Gedanken zu diesem Problem gemacht und sich für die von ihnen gewählte Variante entschieden. Es ist ja auch so, dass es eine Wortform, die leider nirgends belegt ist, durchaus gegeben haben kann. Daher ist es gar nicht so absurd, "Null-legomena" logisch rückzuerschließen. Wie weit man dabei gehen soll, ist wieder eine Ermessenssache - letztlich also subjektiv. Georges ist da eher restriktiv. L&S schon etwas freizügiger. Würde man noch den mit 99%iger Wahrscheinlichkeit richtigen Perfektstamm adplumbavi/applumbavi angeben, dann wäre man noch einen Schritt weiter gegangen... Falsch wäre auch das nicht...
Aus den genannten Gründen kann ich nichts Negatives an der Entscheidung von L&S sehen, aber auch nicht an der von Georges.
Dann machen wir es so, wie ich vorgeschlagen habe. -->
Ich möchte nichts mehr bei APPLUMBO ändern, gebe aber trotzdem den entsprechenden Artikel des Oxford Latin Dictionary hier wieder (händisch abgeschrieben, daher nicht unbedingt fehlerfrei):
Zitat von Oxford Latin Dictionaryapplumbo ~are ~avi ~atum, tr. adp-. [AD- + PLVMBO] To affix by soldering, solder on; to close by soldering. epitonia fistulis ~ata .. aedium esse constat ULP. dig. 19.1.17.8; PAUL. dig. 6.1.23.5; --- uase .. diligenter operto et ~ato LARG. 271
Obwohl hier also auch das Perfekt angeführt wird, werden nur Quellen mit dem Perfekt-Partizip genannt.
Zitat von Bussinchen[...] Es ist ja auch so, dass es eine Wortform, die leider nirgends belegt ist, durchaus gegeben haben kann. Daher ist es gar nicht so absurd, "Null-legomena" logisch rückzuerschließen. Wie weit man dabei gehen soll, ist wieder eine Ermessenssache - letztlich also subjektiv. Georges ist da eher restriktiv. L&S schon etwas freizügiger. Würde man noch den mit 99%iger Wahrscheinlichkeit richtigen Perfektstamm adplumbavi/applumbavi angeben, dann wäre man noch einen Schritt weiter gegangen... Falsch wäre auch das nicht... Aus den genannten Gründen kann ich nichts Negatives an der Entscheidung von L&S sehen, aber auch nicht an der von Georges...
...und auch nichts an der des Oxford Latin Dictionary, das am weitesten geht, aber keineswegs falsch liegt...
Alle drei haben sie Recht: Georges restriktiv - L&S in der Mitte - OLD am freizügigsten...