L&S:cossĭgĕrāre (perh. corrupted), word of unknown meaning, Att. ap. Non. p. 61, 24.
Georges:
Zitat von Georges auf http://www.zeno.org/Georges-1913/A/cossigero[1725] cossigero, āre (coxa), rippenweise auseinander teilen, porcas, Acc. parerg. fr. bei Non. 61, 24; vgl. Hand Turs. 2, 31.
Die Textstelle ist als verderbt markiert, allerdings steht das Wort cossigerare unmittelbar vor der verderbten Stelle.
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/KorrupteleAls Korruptele (von lat. corruptela „Verderbnis“ zu corrumpere „verderben“, auch Korruptel) bezeichnet man in der Textkritik eine verderbte Textstelle, deren Schreibung oder Druck fehlerhaft und nicht mehr zu klären ist. Sie wird bei der Edition entweder mit einer Crux markiert oder durch eine Konjektur verbessert.
Wie wir sehen, ist die verderbte Textstelle in der obeigen Edition auch sehr richtig mit zwei Cruces gekennzeichnet. Da das Wort cossigerare aber unmittelbar vor der verderbten Stelle steht, ist es durchaus denkbar, dass dieses Wort selbst eigentlich auch verderbt ist und innerhalb des durch die Kreuze gekennzeichneten Passus stehen könnte.
Ohne jetzt im Detail auf den Text einzugehen, fasse ich nur kurz zusammen, worum es geht. Der Humanist Orazio Torsellino schreibt hier, dass sich das Wort coxim nicht etwa von coxa ableite, sondern dass sich diese beiden Wörter ihrerseits von cossare bzw. coxare ableiten. Daher heiße es bei Pomponius (zitiert bei Nonius 1, 180) incossare und cossigerare bei Attius (zitiert von Nonius 1, 305), s.v. porcae: bene proscissas cossigerare ordine porcas bidenti ferro, tectas obruere. Kein Wort also davon, dass das Wort cossigerare verderbt sein könnte.
Im Langenscheidt steht das Wort cossigerare übrigens nicht drin.
Wie L&S schon sagt, könnte es sich bei cossigerare (perh. corrupted) um ein möglicherweise korruptes Wort handeln. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Wir können das Wort meinetwegen zulassen, aber dann würde ich vorschlagen, dass wir es in die Kategorie 3 einpflegen, siehe http://17085.homepagemodules.de/t1119f17...html#msg9868839, auch wenn es im L&S nicht mit einem Kreuz ‡ gekennzeichnet ist. Da Nonius Marcellus jedoch ein Grammatiker ist, der Attius (Accius) zitiert, und da Nonius sowohl im L&S als auch im Georges als einzige Belegstelle für cossigerare angegeben ist, und da selbst der italienische Humanist Tursellinus keine Einwände gegen die Lesart cossigerare hatte, meine ich, dass wir das Wort als gültig durchgehen lassen können. Gemäß Grundsatzentscheidung http://17085.homepagemodules.de/t1148f32...html#msg9867601 sollten wir jedoch keine Beugungsformen, sondern nur den Infinitiv zulassen, so wie er im L&S angegeben ist, auch wenn Georges für den Lemmaeintrag wie üblich die 1. Person Singular cossigero verwendet hat.
Ergo Bussinatricis arbitrium:‡ cossigerare ist zulässig, sollte m.E. aber in die Kategorie 3 eingepflegt werden.