Grundsatzentscheidung: Unklare Angaben im L&S <--> klare Angaben im Langenscheidt
Wenn sich aus dem L&S keine klare Antwort bezüglich der Gültigkeit von Beugungsformen ergibt, wenn der Langenscheidt hingegen zur Klärung dieser Frage beiträgt, dann gilt ergänzend zum L&S das, was im Langenscheidt steht.
Bei Amazon sehe ich, dass deine Ausgabe 1296 Seiten hat, die von mir angegebene aber nur 703. Es ist aber trotzdem nicht ausgeschlossen, dass die beiden Ausgaben inhaltlich weitgehend identisch sind. Bei der zweiten könnte ja ein kleinerer Druck verwendet worden sein. Jedenfalls ist sie wesentlich neueren Datums (1990 gegenüber 1971).
Mir stellt sich die Frage, ob wir wirklich den Langenscheidt als zusätzliche Referenz nehmen sollen, oder ob wir z.B. lieber den Georges nehmen sollen, der meist von Altphilologen an deutschen Universitäten benutzt wird, weil der Georges das alte, ausführliche, deutschsprachige Standardwerk schlechthin ist.
Aber vielleicht spricht ja das neuere Datum gerade für den Langenscheidt, denn mit dem L&S haben wir ja schon einen alten Schinken von anno dazumal. Vielleicht berücksichtigt der Langenscheidt jüngeren Datums neuere Forschungsergebnisse und enthält genau die Angaben, die uns in den alten, klassischen Standardwerken fehlen...
Ich kann natürlich die Bedeutung des Georges nicht einschätzen. Gefühlsmäßig würde ich aber auch ein neueres Wörterbuch bevorzugen. In Österreich ist der Stowasser weit verbreitet. Sagt dir das was? http://www.amazon.de/Stowasser-Lateinisc...14371100&sr=1-7
Der Name ist mir schon bekannt, aber ich kann nicht beurteilen, ob Stowasser besser ist als Langenscheidt, da ich den Kleinen Stowasser nie besessen habe...
Wir wollten doch unsere Meinung revidieren, was den Langenscheidt betrifft.
Ich schlage vor, dass wir folgendermaßen vorgehen:
Wenn sich aus dem L&S keine klare Antwort bezüglich der Gültigkeit von Beugungsformen ergibt und wenn der Georges hingegen zur Klärung dieser Frage beiträgt, dann gilt ergänzend zum L&S das, was im Georges steht. Wenn sich auch aus dem Georges keine klare Antwort bezüglich der Gültigkeit von Beugungsformen ergibt und wenn der Langenscheidt hingegen zur Klärung dieser Frage beiträgt, dann gilt ergänzend zum L&S das, was im Langenscheidt steht.