Bussinchen meinte, ich sollte diesen Fall ins Forum stellen. Ihr Wunsch sei mir Befehl:
Haltet ihr die Genitivformen BOHNENSTROHS bzw. BOHNENSTROHES für korrekt?
RD: Boh|nen|stroh; dumm wie Bohnenstroh (ugs.)
UD/GWD: Boh|nen|stroh, das: in der Fügung dumm wie B. [sein] (ugs.; sehr dumm [sein]; nach der Wertlosigkeit des als Strohersatz gebrauchten Bohnenstrohs).
Bertelsmann: Boh|nen|stroh [n. ; nur in der Wendung] dumm wie B. sehr dumm [nach dem wertlosen Stroh der Saubohne]
Canoonet: Genitiv Singular: Bohnenstrohes / Bohnenstrohs Nominativ Plural: Ohne Plural
Was meint ihr?
Gero
Download: Geros Superdic, was sonst! | Discussion: Forum | News: Twitter | ... und im übrigen bin ich der Meinung, dass Wordfinder beim online-Spiel pfui sind!
Hier haben wir wieder die Frage, ob "in der Fügung" soviel heißt wie "nur in der Fügung". Im konkreten Fall würde ich jedenfalls sagen, dass der Genitiv "Bohnenstrohs" zulässig ist, weil er ja in der UD-Erklärung verwendet wird. Und es ist nicht einzusehen, warum dann "Bohnenstrohes" nicht zulässig sein sollte. Dass Bertelsmann hier anderer Meinung ist, muss man wohl aushalten.
Generell würde ich aber meinen, dass es bei so langen Wörtern aus Scrabble-Sicht nicht lohnt, lange zu überlegen. In echten Zweifelsfällen würde ich sogar sagen, dass man einen Würfel entscheiden lassen kann.
Mir kommt es ja so vor, dass der Eintrag nur aufgrund des Bohnenstohs in der Redewendung im UD enthalten ist und und das wertlose Bohnenstroh nur als Wortherkunftsangabe erwähnt ist ... Ist das angegebene "Bohnenstrohs" wirklich als Genitiv des Stichworteintrags zu sehen?
Auch wenn die langen Wörter nicht so häufig vorkommen, sollte es dennoch klare Grundsätze (schriftlich, nachvollziehbar) geben- auch wenn diese sich hier vielleicht in die Quere kommen könnten ...
Schön zu lesen, was ihr schreibt, ihr Lieben! Genau deshalb wollte ich, dass Gero das Bohnenstroh hier zur Diskussion ins Forum stellt. Wir hatten uns schon mündlich darüber unterhalten.
Man kann genau Linharts Auffassung teilen und man kann genau Vektors Meinung sein.
An sich tendiere ich mehr zu Vektors Meinung, da der Stichworteintrag weder eine Genitiv- noch eine Pluralangabe hat. Da der Genitiv Bohnenstrohs dann aber zur Erklärung des Stichworteintrag herhalten muss, ist eindeutig erwiesen, dass diese Form sowohl (theoretisch) bildbar als auch allgemein verständlich ist, wenn er auch in der Praxis (wohl fast) nie vorkommt.
Aber was ist mit all den anderen theoretisch denkbaren und rein formal bildbaren Formen im Wortschatz der Sprache? Wenn wir die alle zuließen, dann hätten wir z.B. die Halswehen drin im Dic... Oh weh oh weh...
Aber nun haltet euch fest: ---> http://de.wikipedia.org/wiki/Suffimen Zitat:Am unklarsten ist die Anwendung des suffimen.[3] Die Annahme, ein Gemisch von Blut, Asche und Bohnenstroh sei zur Räucherung verwendet worden, wurde schon von Mannhardt[4] abgelehnt, der ebenso wie spätere Autoren[5] davon ausgeht, dass die Mischung von Blut und Asche auf Haufen brennenden Bohnenstrohs geworfen wurde, um Rauch zu erzeugen.
http://www.naturimgarten.at/iddb/archiv1...8139_168593.pdf ABWEHRSTRATE G IEN: Anbau widerstandsfähiger Sorten, Beseitigung oder gute Kompostierung des befallenen Bohnenstrohs, Desinfektion der Bohnenstangen, jedes Jahr neue Schnüre verwenden.
Sehr interessant, diese Google-Treffer! (Die Frage ist nur, wie weit man allgeimein die Google-Treffer zur Entscheidung heranziehen kann oder soll.)
Ich möchte nur anmerken, dass das Fehlen der Genitiv-Angabe im UD nichts bedeutet, da auch im UD wie beim RD bei zusammengesetzten Wörtern im Allgemeinen keine Beugungsformen angegeben werden.
Zitat von linhartIch möchte nur anmerken, dass das Fehlen der Genitiv-Angabe im UD nichts bedeutet, da auch im UD wie beim RD bei zusammengesetzten Wörtern im Allgemeinen keine Beugungsformen angegeben werden.
Ach so?! Na wenn das so ist, dann plädiere ich ohne mit der Wimper zu zucken für die Aufnahme der Form Bohnenstrohs ins Dic.
@Bussinchen: Der Kernpunkt ist doch, ob "in der Wendung" im UD regelmäßig "nur in der Wendung" bedeutet.
Dann würde sich die Interpretation mit der Regel beißen, dass explizit aufgeführte Beugungsformen erlaubt sind. Wobei sich diese Regel bzgl. der RD-Gültigkeit wohl auch nur auf den RD bezieht. Eine Gültigkeit von "Bohnenstrohes" ließe sich daraus gar nicht ableiten.
Dumm ist hier, dass die Einschränkung auf die Wendung und die explizite Erwähnung der Form auf derselben Ebene stattfinden.
Für mich bleibt weiterhin fraglich, ob das wertlose Zeug tatsächlich vom Stichworteintrag erfasst ist. Nehmen wir mal an, das Zeug, aus dem sich die Regewendung ableitet, hieße "Boonenstroh", würde aber in der Wendung als "Bohnenstroh" bezeichnet. Dann stünde im UD im Eintrag "Bohnenstroh" das Wort "Boonenstrohs", was eindeutig keine Beugungsform von "Bohnenstroh" wäre. Wenn nun im UD nur einer der beiden "Bohnenstroh"-Begriffe als Stichwort aufgeführt ist, aber mit dem anderen erklärt wird, ist das doch im Prinzip ein ähnlicher Sachverhalt.