Nachdem bei rückfragen ein ähnlicher Fall vorlag, kam mir ein Verdacht ... und ich ging ihm nach. Hier das Ergebnis:
RD rückdatieren; sie hat den Brief rückdatiert; um den Brief rückzudatieren UD rückdatieren <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>: nachträglich mit einem früheren Datum versehen.
RD rückerstatten; die Reisekosten werden ihr rückerstattet; um die Auslagen rückzuerstatten UD rückerstatten <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>: jmdm. zurückzahlen, zurückgeben: jmdm. die Reisekosten, Auslagen r.
RD rückschließen UD rückschließen <st. V.; hat; nur im Inf. u. Part. gebr.>: Rückschlüsse ziehen.
RD fehlt UD rückspulen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.>: zurückspulen.
Download: Geros Superdic, was sonst! | Discussion: Forum | News: Twitter | ... und im übrigen bin ich der Meinung, dass Wordfinder beim online-Spiel pfui sind!
Warum wohl bei rückschließen nur "Part." steht, während bei den anderen "2. Part." aufscheint? Ganz kann ich dem U-Duden auch sonst nicht folgen. Was ist so ungewöhnlich an dem Nebensatz "Wenn du mir die Kosten rückerstattest, ...". Ich bin bloß froh, dass so lange Wörter beim Scrabblen kaum vorkommen.
Mich überraschen diese Ausschlüsse auch ein wenig; vermutlich verwendet man in den anderen Formen eher "zurück"? Wobei "rückfragen" und "zurückfragen" wohl auch nicht bedeutungsgleich sind ...
verRÜCKt ...
Spannend würde es, wenn es "rück"-Wörter im RD gäbe, die im UD nicht aufgeführt sind (ist wohl nicht der Fall?!). Hätten diese Wörter dann einfach Glück gehabt, dass sie mangels UD-Eintrag nicht beschnitten werden - oder gäbe es dann einen Analogschluss (der allerdings schon durch das fehlende "2." beim "rückschließen" erschwert würde).
Bei rückblenden sei der Rückgriff auf das GWD gestattet: rückblenden <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.> (Film): zurückblenden.
Rückblenden wird weder bei Canoonet noch bei Wahrig/Bertelsmann als Verb geführt. Canoonet allerdings führt allerdings die beiden Partizipformen rückgeblendet und rückblendend auf.
Rückblendend würde ich persönlich meinen, dass Canoonet hier richtig liegt. Bei rückbestätigen, rückführen und rückkehren gibt Canoonet keine Beugungsbeschränkungen an. Dies ist insofern bemerkenswert, da Canoonet sowohl bei rückspulen, rückerstatten als auch bei rückbuchen mit dem UD konform geht, nicht aber bei rückschließen und rückdatieren.
Rückbestätigen wird auch im GWD geführt.
Download: Geros Superdic, was sonst! | Discussion: Forum | News: Twitter | ... und im übrigen bin ich der Meinung, dass Wordfinder beim online-Spiel pfui sind!