spei|sen <sw. V.; hat> [mhd. spisen]: 1. <schweiz. volkst. auch st. V.: spies, hat gespiesen> (geh.) a) eine Mahlzeit zu sich nehmen, essen (1): ausgiebig, gut, à la carte, nach der Karte s.; zu Abend s.; ich wünsche, wohl zu s., wohl gespeist zu haben (veraltend; als Wunschformel vor bzw. nach einer Mahlzeit); b) (seltener) essen (2): was wünschen die Herrschaften zu s.? 2. (geh.) [mit etw.] verpflegen: Hungrige, die Armen s. 3. <schweiz. auch st. V.: spies, hat gespiesen> a) (mit etw. Notwendigem) versorgen: die Taschenlampe wird aus, von zwei Batterien gespeist; ein aus, von zwei Flüssen gespeister See; b) (Technik) einspeisen (1).
Die starke Beugung fehlt in der offiziellen Turnierwortliste. Ich persönlich halte dies für unglücklich, denn beim Partizip 2 wird mit gespiesen die starke Beugung zugelassen. Der RD führt halt spies nicht explizit auf ...
Interessanterweise lässt der UD bei den Komposita die starke Beugung nur eingeschränkt zu. Die Einschränkung betrifft das Verb ausspeisen:
aus|spei|sen <sw. V.; hat> (österr.): Notleidende, Kinder verpflegen
Die Begründung ist wohl darin zu suchen, dass dieses Verb in Österreich gebräuchlich ist und deswegen nicht in das Schweizer Konjugationsschema passt bzw. dort nicht gebräuchlich ist. Bei den anderen Komposita mit ab-, ein- und ver- lässt der UD die starke Beugung zu.
Gero
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Ich schrieb meine Meinung hierzu an anderer Stelle (Thread "schwärer Fall"):
Da der R-Duden in diesen Fällen regelmäßig Angaben macht (anders als bei der Pluralfähigkeit ...), ist es vermutlich angebracht, hier allein die R-Duden-Angaben als relevant anzusehen (denn derjenige, der ein Wort im R-Duden prüft, kommt ja zB bei "schwären" gar nicht auf die Idee, noch irgendwo nach starken Beugungsformen zu suchen). Bei "gleißen" ("gliss" im gWD; nicht im G-Duden aufgeführt) wurde ja bislang auch entsprechend entschieden.
Dies sollte dann auch in einer eindeutigen Regel zum Ausdruck kommen!
--> Somit sind aus meiner Sicht die offiziellen Entscheidungen zu "speisen" nicht zu beanstanden.
Zitat (denn derjenige, der ein Wort im R-Duden prüft, kommt ja zB bei "schwären" gar nicht auf die Idee, noch irgendwo nach starken Beugungsformen zu suchen).
Das kann man aber auch anders sehen. Bei gleissen und schwären gibt der RD überhaupt keinen HInweis auf eine starke Beugung, deswegen erhebt sich hier auch von vornherein gar nicht erst die Frage einer starken Beugung.
Hier aber besteht durch die Aufführung der P2-Form gespiesen ein Hinweis auf eine starke Beugung, womit doch ein Unterschied zu den eingangs aufgeführten Beispielen besteht. Da halte ich es für meine Person durchaus für berechtigt zu fragen, ob durch diesen Hinweis eine starke Beugung auch für Konjunktiv 2 bzw. Präteritum statthaft ist. Und bei Zweifeln ist GWD bzw. UD heranzuziehen.
Letztlich ist dies aber eine Ermessenssache.
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Wichtig wäre eine klare Regel. Wenn die besagt, dass bei mind. einer starken Beugungsform im RD andere Werke (UD, gWD, GD) herangezogen werden (mit Reihenfolge-Angabe) wäre es okay.
Da aber die P2-Form alleine keine Auskunft über das "Beugungsschema" gibt, halte ich das Fehlen der Präteritum-Form schon für eine "Aussage" des RD.
Aber nochmal: Hauptsache, die Vorgehensweise in solchen Fällen ist einheitlich, nachvollziehbar und klar beschrieben.