nachstehend das Ergebnis meines EDV-Abgleichs RD 25 zu RD 26. Die Aufstellung ist möglicherweise noch nicht vollständig, denn Änderungen von Beugungsangaben bei bestehenden Begriffen werden von dem Abgleich leider nicht erfasst. Da bin ich auf die Ergebnisse meiner Mitstreiter vom Scrabbleblog angewiesen. Davon unabhängig werde ich aber in den nächsten Tagen meine Korrespondenz mit der Dudenredakion und meinen UD-Wortschatz durchforsten.
Nachträgliche Änderungen werde ich fett markieren, ohne dass dabei das Thema mit NEU markiert wird. Also bitte öfters mal reinschauen.
Das Z wartet mit keinen spektakulären Neuzugängen auf. ZERVIX ist wohl ein interessantes Wort, wo Z, V und X gemeinsam vorkommen. Ansonsten fällt auch hier eine Angleichung an den UD auf, wie z.B. bei ZIDERN und ZUWAAGEN. Warum ZEITLUPEN erlaubt werden, ZEITRAFFERN hingegen nicht, das vermag sich mir nicht zu erschließen.
Zu den Streichungen: Sie sind verschmerzbar!
Achtung: die Darstellung der Änderungen beschränkt sich auf maximal 14-buchstabige Wörter bzw. Beugungsformen
NEUZUGÄNGE
ZAGREBER= ZAGREBERIN= ZÄHIGKEITEN=der RD verneint den Pl. nicht mehr - analog UD ZAHLENKOLONNE= ZÄHNEPUTZEN= ZAHNHEILKUNDEN=der RD verneint den Pl. nicht mehr ZAHNPUTZBECHER= ZANKÄPFEL=der RD sperrt sich hier nicht mehr gegen den Pl. ZARTSCHMELZEND= ZEHNERJAHRE= ZEICHENKETTE= ZEIDLERIN=IMKERIN ZEITENFOLGEN=DER RD BEJAHT DEN PL. NUN AUCH ALS SELTEN ZEITFRESSEND= ZEITGEFÜHLEN=der Pl. wird nicht mehr verneint im Sinne eines (herrschenden) Zeitgeists ZEITKRITIKEN=PL. NUN AUCH SELTEN LT. RD ZEITLUPEN=DER RD VERBIETET DEN PL. NICHT MEHR - ANALOG UD - bei ZEITRAFFER bleibt der Pl. aber tabu .... ZEITNAHMEN=Pl. wird nun bejaht ZEITREISENDE= ZEITUNGLESEND=das Fugen-S kennt nur der UD ZELLENLEHREN=der RD verneint den Pl. nicht mehr, allerdings bleibt das Synonym Zytologie ohne Plural - vermutlich meint man mit dem Pl. Lehrbücher über dieses Thema ZENTGRÄFIN= ZERMANTSCHEN=bislang nur zermanschen gelistet ZERVIX=Pl. Zervices: Anatomie Hals, Nacken; halsförmiger Organteil - siehe auch CERVIX ZEUGENSCHUTZ=kein Pl.! ZIDERN=APFELWEIN: DER RD ERLAUBT NUN AUCH DIESEN PL. ZIELWASSER=Duden online gibt Zielwässer als Pl. an ... ZILLMERUNG=Verfahren zur Verrechnung der Abschlusskosten eines Versicherungsvertrages mit den Beitragszahlungen ZINKENISTIN= ZINKERIN=auch Frauen spielen falsch! ZINSTERMINES=LT. RD NUN AUCH STATTHAFTER GEN. ZIRKAANGABE= ZIVILSTREIFE= ZIVILVERFAHREN= ZOCKERPAPIER= ZÖLIAKIE=Medizin chronische Verdauungsstörung ZOLLTARIFES=LT. RD NUN AUCH STATTHAFTER GEN. ZONENTARIFES=LT. RD NUN AUCH STATTHAFTER GEN. ZOODIREKTOR= ZOODIREKTORIN= ZUBROTEN=Pl. wird nicht mehr verneint im Sinne eines Nebenverdienstes ZUCHTHENGSTS=Gen. auf -s nun statthaft ZUCKERCOULEURS=DER RD VERNEINT NUN DEN PL. NICHT MEHR ZUCKERWÄSSER=der Pl. wird nicht mehr verneint ZUCKERWASSERN=der Pl. wird nicht mehr verneint ZUHÄLTEREIEN=DER RD BEJAHT DEN PL. NUN AUCH ALS SELTEN ZUHILFENAHMEN=DER RD BEJAHT DEN PL. NUN AUCH ALS SELTEN ZUKUNFTSFEST= ZULÄSSIGKEITEN=DER RD VERNEINT NUN DEN PL. NICHT MEHR ZULIEFERN=schwaches Verb, transitiv ZULOSEN=schwaches Verb, transitv ZUNFTZWÄNGE=DER RD VERNEINT NUN DEN PL. NICHT MEHR ZÜRCHERIN= ZÜRICHERIN= ZURÜCKBUCHEN=schwaches Verb, transitiv ZURÜCKWANDERN=schwaches Verb, Hilfsverb sein ZUSAMMENRÄUMEN=schwaches Verb, transitiv ZUSATZTARIFES=LT. RD NUN AUCH STATTHAFTER GEN. ZUSCHREIBUNG= ZUSÄGEN=schwaches Verb,transitiv ZUTEXTEN=schwaches Verb, transitiv ZUTRITTEN=DER RD VERNEINT NUN DEN PL. VON ZUTRITT NICHT MEHR ZUWAAGEN=BAYR., ÖSTERR. FÜR KNOCHEN[ZUGABE] ZUM FLEISCH - DER RD BEJAHT NUN AUCH DEN PL. ZWANGHUFEN=Pl. wird nicht mehr verneint ZWANGSARBEITEN=DER RD VERNEINT NUN DEN PL. NICHT MEHR ZWANZIGERIN= ZWEIHEITEN=DER RD VERNEINT NUN DEN PL. NICHT MEHR ZWEIMANNZELT= ZWEIRADFAHRER= ZWEITHÄUFIGSTE= ZYKLOPIEN=Pl. wird nun bejaht - Gesichtsfehlbildungen
Streichungen:
ZAHLUNGS=diese Streichung steht noch unter Vorbehalt, da unter statt "Zahlungs" noch aufgeführt ist ZAHNKREM= ZAHNKREME= ZAREWITSCHES=SOHN EINES RUSS. ZAREN - GEN. AUF -ES NUN NICHT MEHR STATTHAFT ZEITSCHNELL=nur noch Superlativ ZEITSCHNELLSTE ff. statthaft ZIGEUNERHAFT= ZIRKAAUFTRAG= ZÜGELHÄNDE=Pl. von Zügelhand ZWANZIGEN=WÄRE im RD 25 ableitbar über den usw.-Verweis azf achtzig ff. gewesen - dieser fehlt im RD 26 ZWANZIGFACH=siehe ZWANZIGEN ZWANZIGMAL=siehe ZWANZIGEN ZWANZIGSTEL=siehe ZWANZIGEN
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Entsprechend der Bedeutungsangaben in duden-online, die auch meinem Sprachgefühl entspricht, steht "Zeitlupe" auch für die in Zeitlupe gezeigte Szene ("Ich habe mir jetzt schon drei Zeitlupen von der umstrittenen Szene angesehen."), wohingegen dies beim "Zeitraffer" nicht geläufig ist.
Ich denke, dass hier vor allem der häufigere Gebrauch von "Zeitlupe" gegenüber "Zeitraffer" zu einer Ausweitung der Bedeutung geführt hat. Möglicherweise wird der effekt dadurch unterstützt, dass "Lupe" ein geläufiges, eigenständiges Wort (mit Plural) ist, was beim "Raffer" nicht der Fall ist.
Zitat von Vektor im Beitrag #3Entsprechend der Bedeutungsangabe in duden-online, die auch meinem Sprachgefühl entspricht, steht "Zeitlupe" auch für die in Zeitlupe gezeigte Szene ("Ich habe mir jetzt schon drei Zeitlupen von der umstrittenen Szene angesehen."), wohingegen dies beim "Zeitraffer" nicht geläufig ist.
Ich denke, dass hier vor allem der häufigere Gebrauch von "Zeitlupe" gegenüber "Zeitraffer" zu einer Ausweitung der Bedeutung geführt hat. Möglicherweise wird der Effekt dadurch unterstützt, dass "Lupe" ein geläufiges, eigenständiges Wort (mit Plural) ist, was beim "Raffer" nicht der Fall ist.
Deine Analyse im linguistischen Stil, lieber Vektor, gefällt auch mir ausgezeichnet! Genau so könnte ein Student in einer Magisterarbeit oder ein Germanist in einem sprachwissenschaftlichen Aufsatz argumentieren.
Leider kann ich den letzten Beitrag, in dem ich zartrosae irrtümlich zum Streichkandidaten erklärt habe, nicht mehr löschen ... Die darin enthaltene Aussage nehme ich aber zurück.
na ja, Stefan, ganz so schnell solltest du da nicht klein beigeben ... guck mal in deiner Mailbox nach ...
Gero Krypitkus
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ZWANZIGEN=WÄRE im RD 25 ableitbar über den usw.-Verweis auf achtzig ff. gewesen - dieser fehlt im RD 26 ZWANZIGFACH=siehe ZWANZIGEN ZWANZIGMAL=siehe ZWANZIGEN ZWANZIGSTEL=siehe ZWANZIGEN
Streng genommen hätte Zwanzigen nie gültig sein dürfen, denn im aktuellen Reglement wurde dieser usw.-Verweis im RD 25 als ungültig erklärt. Dieser Passus war seinerzeit eine überraschende Last-Minute-Aktion, die im ORZ-Ausschuss nicht mit allen Teilnehmern vorab kommuniziert wurde. Deswegen kam es auch nicht zur Streichung
Dies hat sich nun fast erübrigt. Die anderen von dieser Regelung betroffenen Zusammensetzungen werden noch ergänzt.
Problematisch wird es allerdings bei fünfzig, denn da steht der usw.-Verweis noch zu Buche - wurde wohl vergessen zu streichen.
Um das Chaos perfekt zu machen: der UD erlaubt den Plural ACHTZIGEN und FÜNFZIGEN, verbietet aber DREISSIGEN und ZWANZIGEN. Da hab ich mir erlaubt nachzufragen: die Streichungen waren ein Versehen und wird berichtigt.
Nachsatz zum besagten Passus des Reglements: Auf einem Verweis basierende Ableitungen sowie Zusammensetzungen (z. B. auf die Endungen –lei oder –fach) sind unzulässig.
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Ehrlich gesagt, verstehe ich die Sache überhaupt nicht. Wie kann man denn (ohne rein formale Argumente) rechtfertigen, dass ACHTZIGEN gültig ist und ZWANZIGEN nicht? Dass ACHTZIGEN explizit im Duden steht, liegt doch nur daran, dass es von den in Betracht kommenden Zahlwörtern alphabetisch an erster Stelle steht.
Meiner Meinung nach müsste hier die Regel geändert bzw. ein entsprechender Ausnahmevermerk eingefügt werden.
Ich versteh auch so manches nicht und dieses Kapitel hier ist mir mittlerweile auch sehr leidig geworden. Ich kann deinen Frust nachvollziehen.
Letztlich lässt sich dieses Problem auch darauf reduzieren: Warum stehen manche Wörter im RD und manche nicht? Dies gilt insbesonders für die Zahlen.
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Eigentlich war es vorgesehen, im Neureglement den usw. Verweis als gültig zu erklären. Es bestand Übereinkommen, die davon betroffenen Wörter bis dahin durchzuziehen. Damit hätten sich alle Probleme gelöst.
Überraschend ist aber, dass der RD 26 diesen usw.-Verweis gestrichen hat. (mit Ausnahme bei fünfzig)
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