Diese Handlungsanweisung steht mW nicht in den ORZ und das ist auch gut so.
Es ist doch so: zu jedem weiteren Wörterwerk, das man zusätzlich einbezieht, finden sich Inkonsistenzen, die man als Fehler und diese wiederum als offensichtliche bezeichnen kann, welche dann auszumerzen sind. Das schafft uferlose Beschäftigung für die Wörterkommission, aber hebt sie immer mehr von den Spielern ab.
Zitat Genau zu diesem Zweck gibt es ja als Anlage des Regelwerks eine Liste mit genau diesen Fällen!! Spielregeln (inkl. der Liste), der RD sowie UD/GWD für Zweifelsfälle bilden als Einheit die Entscheidungsgrundlage.
Soso, es gibt eine Anlage zu den ORZ ? Es wäre nett, wenn in den ORZ auf eine solche verwiesen würde. Was UD/GWD betrifft, so ist in den ORZ die Benutzung des UD zur "Erläuterung der Grammatik" vorgesehen, dagegen die des GWD überhaupt nicht.
Zitat von Vektor im Beitrag #44Du hättest bislang also Walrossse mit drei "s" gelten lassen? Da sage ich "aua".
Ich hätte über Walrossse eher gelacht (sowie früher über Betttuch); dagegen sage ich unverändert "aua" zu den ( ca. 5%% ) "derben" Wörtern, die mE aus dem Scrabblewortschatz heraus gehören, weil sie uns Sympathien kosten.
Zitat Man denke auch an Fälle wie Dolm, wo der Fehler in der E-Versoion schon bereigt ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Fehler auch in späteren Druckversionen des D26 getilgt sind. Und dann?!
Es fehlt schon längst mE eine Regelung, wie mit den Inkonsistenzen von Varianten einer RD-Auflage umzugehen ist. Infrage kommt, bei jedem Wörterlisten-Update die zugrundeliegende Variante des RD zu zitieren.
Zitat ... wir hinterfragen oft, was im Lewis & Short steht, und nach eingehenden und akribischen Nachforschungen bilden wir uns eine eigene Meinung darüber, ob ein fragliches Wort, das explizit im L&S steht, ... zu übernehmen ist oder nicht.
Der Vergleich hinkt. Im konkreten Fall geht es darum, aus einem Opus etwas zu übernehmen, das dort _nicht drin steht, nämlich aus dem RD26 den Genitiv Addendums. Erschwerend kommt hinzu, dass in diesem Fall die Übernehmer sich selbst - veröffentlichte - Regeln dafür auferlegt haben, woher sie was übernehmen. (Der Flurfunk der Duden-Redaktion gehört sicher nicht zu den Quellen) Diese Regeln sollten um der Seriosität willen nicht nur voll angewandt, sondern auch strikt eingehalten werden.
Ich bleibe dabei: Bei der Hinzunahme von ADDENDUMS und der Wegnahme von MORGENRÖTEN ist der Ermessensspielraum überschritten und die Willkür erreicht. Nur multiple ZORNESRÖTEN müssen außen vor bleiben: eine, nämlich meine, genügt.
Gruß Christoph Haenel.
PS Habe ich schon gesagt, dass ich vor "Fleiß und Kunst" (Schiller) der Wörterkommission größten Respekt habe ? Dann aber jetzt!
ZitatDa bei ausbedingen auf bedingen verweisen wird, sollten sich hier im Gegensatz zu abbedingen keine Änderungen ergeben. Muss man wohl auswendig lernen ... seufz
Das heißt, er war auch damals der Meinung, dass sich bei ABBEDINGEN etwas ändert.
Die Ursache für Geros Meinung könnte eine Änderung beim Stichwort "dingen" sein. Dort wurde nämlich der Passus "selten dangst, Konj. dängest" weggelassen.
Andererseits findet sich unter dem Buchstaben D nichts über eine eventuelle Streichung von DANG, DÄNG, etc.
Na ja, wir sollten uns einfach gedulden, bis Gero wieder da ist.
Hm, insbesondere das mit DANG und DÄNG ist erstaunlich. Ich ging bislang davon aus, dass Einigkeit besteht, dass sie entfallen (vgl. auch meine Begründung im Scrabbleforum, die unwidersprochen blieb (Analogie zu "gleißen")).
wie der Genitiv Autoparkes in die Liste gekommen ist, bleibt mir schleierhaft. AUTOPARK wird im Dic überhaupt nicht gelistet. Gestrichen.
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Da hab ich wohl urlaubsbedingt etwas übersehen, deswegen dieser späte Nachtrag:
Die Behandlung von abbedingen als schwaches Verb lässt sich m.E. nicht halten - hier sprechen GWD und UD eine klare Sprache: starkes Verb! Dudenband 9 gibt die starke Beugung an, wenn hier die (veraltete) Bedeutung "als Bedingung stellen, vereinbaren" erfüllt ist. Dies ist hier der Fall. Die Behandlung als schwaches Verb (abbedingte ff.) werde ich im SuperDic streichen, sie ist wohl falsch. Die Formen abbedang ff. / abbedäng ff. sollten daher weiter Bestand haben. Die Aufführung bei den Streichungen wurde daher gestrichen.
Bei ausbedingen hingegen ist sowohl die starke als auch die schwache Beugung statthaft, auch gestützt durch Dudenband 9. Allerdings scheint hier die schwache Beugung nur bei der getrennten Schreibweise statthaft zu sein: sie bedingte sich eine geregelte Arbeitszeit aus.
Der RD verweist bei ausbedingen allerdings auf bedingen als starkes Verb, womit die schwache Beugung nix mehr im RD zu suchen hat. (dzt. auch noch im SuperDic). Dies entspricht auch der Behandlung im Scrabbleduden (gilt auch für abbedingen). Ich werde mich wegen ausbedingte ff. nochmals mit der Dudenredaktion ins Benehmen setzen. Sofern von dieser Seite kein gegenteiliges Statement kommt, werde ich diese Formen nicht mehr aufführen.
Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass die Behandlung des Verbs dingen nebst Komposita im neuen RD nicht besonders ausgereift ist. Puh ...
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